Der Allergan-Rückruf im Überblick
Im Dezember 2018 rief der Hersteller Allergan bestimmte Brustimplantate zurück. Grund war der Verdacht, dass diese Implantate ein seltenes, aber aggressives Lymphom (ALCL) auslösen können. Grundlage dafür war die verweigerte Weiterzertifizierung durch die europäische Prüfstelle LNE/G-MED in Paris.
Von diesem Zeitpunkt an waren alle Implanteure verpflichtet, ihre Patientinnen unverzüglich über den Rückruf zu informieren. Denn nur so konnten Betroffene frühzeitig eine Entscheidung über Vorsorgeuntersuchungen oder die Entfernung der Implantate treffen. Für viele Frauen war diese Information von hoher gesundheitlicher Bedeutung, dennoch erfuhren nicht alle rechtzeitig von den Risiken.
Die Rolle der behandelnden Ärzte
Ärzte haben nicht nur vor einer Operation die Pflicht, ihre Patientinnen umfassend über Risiken aufzuklären. Auch nachträglich auftretende Gefahren gehören zur ärztlichen Informationspflicht.
Wenn ein Hersteller (wie im Fall Allergan) einen offiziellen Rückruf startet, müssen behandelnde Ärzte ihre Patientinnen aktiv informieren. Das gehört zum Kern des Behandlungsvertrages. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht der Patientin.
Im Klartext: Patientinnen dürfen nicht im Unklaren gelassen werden, wenn es neue medizinische Risiken gibt. Schweigen ist hier keine Option.
Wenn die Information ausbleibt: Verletzung des Selbstbestimmungsrechts
Erhalten Patientinnen keine Mitteilung über einen Rückruf, werden sie in einem ihrer wichtigsten Rechte verletzt: dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung.
Nur mit einer rechtzeitigen Information hätten sie die Möglichkeit, eine eigene Entscheidung zu treffen, etwa eine frühzeitige Entfernung der Implantate oder regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. Wird diese Chance verwehrt, trägt die Patientin das Risiko schwerer gesundheitlicher Folgen, ohne dass sie selbst Einfluss nehmen konnte.
Die unterlassene Information ist daher nicht nur ein ärztliches Versäumnis, sondern ein klarer juristischer Pflichtverstoß.
Prozesserfolg von Ciper & Coll. vor dem Landgericht München I
Im Fall einer Patientin, der 2011 Allergan-Implantate eingesetzt wurden, kam es genau zu dieser Pflichtverletzung. Ihr behandelnder Arzt informierte sie nicht über den Rückruf von 2018. Erst vier Jahre später erfuhr die Patientin zufällig davon.
Das Landgericht München I stellte klar: Der Arzt hat gegen seine Informationspflichten aus dem Behandlungsvertrag verstoßen. Dadurch wurde die Patientin in ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt, weil sie keine Vorsorgeuntersuchungen oder eine frühzeitige Explantation veranlassen konnte.
Das Gericht schlug eine gütliche Einigung über eine angemessene Regulierungssumme vor. Über die Höhe wurde Stillschweigen vereinbart. Dieser Erfolg zeigt deutlich: Unterlassene Informationen sind rechtlich nicht hinnehmbar und können zu Schadensersatz führen.
Konsequenzen für Patientinnen und Ärzte
Für Patientinnen bedeutet ein solcher Pflichtverstoß nicht nur ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, sondern auch eine erhebliche Belastung durch Unsicherheit und fehlende Handlungsmöglichkeiten. Rechtlich besteht jedoch die Chance, Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend zu machen.
Ärzte wiederum müssen sich bewusst sein: Ihre Verantwortung endet nicht mit dem erfolgreichen Eingriff. Treten nachträglich neue Gefahren auf, wie im Fall der Allergan-Implantate, sind sie verpflichtet, ihre Patientinnen unverzüglich zu informieren. Ein Unterlassen kann gravierende rechtliche Folgen haben, bis hin zu gerichtlichen Verurteilungen.
Unterstützung für betroffene Patientinnen
Wenn Sie von einem Implantatrückruf wie im Fall Allergan betroffen sind oder vermuten, nicht ausreichend informiert worden zu sein, sollten Sie Ihre Rechte prüfen lassen. Ciper & Coll. sind seit Jahren auf Fälle rund um Allergan-Implantate spezialisiert.
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