Zum Hauptinhalt
30. Juli 2026
Ciper & Coll.

Was Angehörige tun können, wenn ein naher Verwandter durch einen Behandlungsfehler verstorben ist

Lesedauer: 3 min

1.

Wenn der Verlust auf einen ärztlichen Fehler zurückgeht

Der Tod eines nahen Angehörigen ist immer eine Ausnahmesituation. Besteht zusätzlich der Verdacht, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler zum Tod beigetragen hat, kommen zur Trauer oft Fragen hinzu: Hätte der Tod vermieden werden können? Wer trägt die Verantwortung? Und welche Rechte haben Angehörige in dieser Situation überhaupt?

Rechtlich stehen Angehörigen in einem solchen Fall grundsätzlich eigene Ansprüche zu, unabhängig von möglichen Ansprüchen, die der Verstorbene selbst noch zu Lebzeiten gehabt hätte. Dazu zählen insbesondere das Hinterbliebenengeld sowie unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für entgangenen Unterhalt und Beerdigungskosten.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick, welche Ansprüche in Betracht kommen, wer anspruchsberechtigt ist und welche Schritte Angehörige gehen können, ohne dabei die eigene Trauerphase zusätzlich zu belasten.

2.

Das Hinterbliebenengeld

Seit 2017 haben nahe Angehörige einen eigenständigen Anspruch auf Hinterbliebenengeld, wenn der Tod durch einen fremdverursachten Fehler eingetreten ist. Anspruchsberechtigt sind in erster Linie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Eltern des Verstorbenen, unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Personen, die dem Verstorbenen besonders nahestanden.

Das Hinterbliebenengeld dient als Ausgleich für das seelische Leid, das durch den Verlust entsteht. Die Höhe wird im Einzelfall festgelegt und orientiert sich unter anderem an der Nähe der Beziehung sowie den Umständen des Todesfalls. In der Rechtsprechung haben sich mittlerweile grobe Orientierungswerte herausgebildet, eine pauschale Summe gibt es jedoch nicht.

3.

Weitere Ansprüche neben dem Hinterbliebenengeld

Neben dem Hinterbliebenengeld kommen je nach Fallkonstellation weitere Ansprüche in Betracht. Hatte der Verstorbene Unterhaltspflichten gegenüber Ehepartner oder Kindern, kann ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Unterhalts entstehen. Auch die Kosten der Beerdigung lassen sich grundsätzlich geltend machen.

Zusätzlich können Ansprüche bestehen, die dem Verstorbenen selbst noch zu Lebzeiten zugestanden hätten, etwa Schmerzensgeld für erlittenes Leid vor dem Tod. Diese Ansprüche gehen im Todesfall auf die Erben über und werden unabhängig vom Hinterbliebenengeld geprüft.

4.

Wie läuft die Klärung praktisch ab?

Am Anfang steht meist die Beschaffung der vollständigen Behandlungsunterlagen, um den Behandlungsverlauf medizinisch nachvollziehen zu können. Diese können Angehörige als Erben oder nahe Verwandte in der Regel anfordern.

Danach lässt sich, ähnlich wie bei anderen Behandlungsfehlerfällen, der Weg über eine Gutachterkommission, einen direkten außergerichtlichen Vergleich mit der Versicherung oder eine Klage wählen. Wichtig ist dabei, die Verjährungsfristen im Blick zu behalten, insbesondere wenn die Klärung während einer belastenden Trauerphase zunächst zurückgestellt wird.

5.

Was Angehörige jetzt konkret tun können

Wer den Verdacht hat, dass ein Behandlungsfehler zum Tod eines Angehörigen beigetragen hat, muss diesen Verdacht nicht sofort abschließend klären. Ein erster Schritt kann bereits sein, die Behandlungsunterlagen anzufordern und sicher aufzubewahren, damit sie später zur Verfügung stehen.

Eine anwaltliche Erstberatung hilft, die eigene Situation einzuordnen und die möglichen Ansprüche realistisch einzuschätzen, ohne dass daraus sofort weitreichende Verpflichtungen entstehen. So lässt sich das Thema in einem Tempo angehen, das der eigenen Belastung durch den Verlust entspricht.

Weitere Beiträge

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (3)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen