Deckungsverweigerung im Allergankomplex: Kein Einzelfall
Immer wieder lehnt die Auxilia Rechtsschutzversicherung die Deckung in Schadensersatzfällen rund um fehlerhafte Brustimplantate des Herstellers Allergan ab, trotz klarer Anspruchslage.
In einem dokumentierten Fall verweigerte der Versicherer zunächst jegliche Kostenübernahme. Erst nach deutlichem anwaltlichen Einschreiten lenkte die Auxilia ein, verbunden mit einer lapidaren Entschuldigung wegen „zeitlicher Verzögerung“.
Gerade im sensiblen Bereich medizinischer Behandlungsfehler sind solche Verzögerungstaktiken für Betroffene besonders belastend, sowohl emotional als auch finanziell.
Wenn der Versicherer den Anwalt vorschreibt und das Gesetz ignoriert
Besonders kritisch: Die Auxilia erweckt in Schreiben an Versicherungsnehmer den Eindruck, dass nur von ihr benannte Anwälte mandatiert werden dürfen.
Wörtlich heißt es etwa: „Bitte mandatieren Sie … ausschließlich einen durch uns benannten Anwalt.“
Diese Forderung stellt sich als einen groben Verstoß gegen die Vorschrift des § 172 VVG dar, wonach Kunden und Kundinnen von Versicherungen selbstverständlich ihren Anwalt selber auswählen und mandatieren dürfen. Diese Herangehensweise ist nicht nur unseriös, sondern rechtlich erheblich bedenklich, weshalb diese Vorschrift vom Gesetzgeber auch eingeführt wurde, da ein Rechtsschutzversicherer eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt und vertragseigenen Rechtsanwälten entsprechende Vorgaben geben kann.
Wenn empfohlene Anwälte zu Unrecht von einer Klage abraten
In einem anderen Fall, in dem die ARAG involviert war, wurde einem Versicherten von einem vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt geraten, die Klage fallen zu lassen. Begründung: „Keine Erfolgsaussichten.“
Später stellte sich heraus: Die Rechtslage war eindeutig, und der Anspruch sehr wohl durchsetzbar. Der Rat war also objektiv falsch und womöglich nicht ganz im Interesse des Mandanten.
Versicherungsnehmer sollten sich daher nicht allein auf Empfehlungen des Versicherers verlassen, vor allem, wenn es um medizinische Gutachten und komplexe Sachverhalte geht.
Ihre Rechte als Versicherungsnehmer und was Sie tun können
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung versucht, Ihre Entscheidung zu beeinflussen oder berechtigte Ansprüche verzögert, können Sie sich wehren:
• Bestehen Sie auf Ihr Recht zur freien Anwaltswahl.
• Lassen Sie sich rechtlich unabhängig beraten.
• Melden Sie zweifelhafte Schreiben an die Verbraucherzentrale.
• Erwägen Sie eine Klage. Ein Anwalt für Versicherungs- oder Medizinrecht kann helfen.
Lassen Sie sich nicht verunsichern und handeln Sie rechtzeitig
Die freie Wahl eines spezialisierten Anwalts ist gesetzlich garantiert, gerade in komplexen Fällen wie medizinischen Behandlungsfehlern.
Wenn der Versicherer blockiert oder Einfluss nimmt, sollten Sie reagieren. Eine frühzeitige rechtliche Beratung schützt Sie vor falschen Entscheidungen und wahrt Ihre Ansprüche.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Sie in der Wahl Ihres Anwalts einschränkt oder berechtigte Ansprüche verzögert, sprechen Sie mit erfahrenen Experten.
Ciper & Coll. ist eine bundesweit tätige Kanzlei mit Schwerpunkt im Medizinrecht und kennt die Taktiken von Versicherern wie Auxilia genau. Wir setzen Ihre Rechte durch, konsequent und kompetent.