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11. August 2025
Ciper & Coll.

DEVK Rechtsschutz-versicherung im Medizinrecht: Unsere Erfahrungen und Warnungen für Mandanten

Lesedauer: 7 min

1.

Wenn die Rechtsschutzversicherung nicht hält, was sie verspricht

Eine Rechtsschutzversicherung soll eigentlich eines tun: Den Versicherten im Ernstfall finanziell den Rücken freihalten, damit sie ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen können, ohne Angst vor hohen Kosten zu haben. In der Realität zeigt sich jedoch, dass nicht jeder Versicherer dieses Versprechen einlöst und manche dabei besonders negativ auffallen.

Aus unserer langjährigen Erfahrung als Kanzlei für Medizinrecht wissen wir: Gerade bei der DEVK stoßen wir immer wieder auf massive Probleme, wenn es um den Deckungsschutz für unsere Mandanten geht. Dabei zahlen diese oft jahrelang pünktlich ihre Beiträge, nur um im entscheidenden Moment vor einer Wand aus Ablehnungen, Verzögerungen und absurden Argumenten zu stehen.

Für Patienten, die ohnehin schon durch einen Behandlungsfehler oder einen schweren Gesundheitsschaden belastet sind, bedeutet das zusätzlichen Stress, Zeitverlust und oft die Notwendigkeit, auch noch gegen die eigene Versicherung juristisch vorzugehen.

2.

Was bedeutet Deckungsanfrage, Deckungsschutz und Deckungsklage?

Bevor wir ins Detail gehen, ist es wichtig, die zentralen Begriffe zu verstehen:

Deckungsanfrage

Bevor ein Anwalt im Auftrag seines Mandanten tätig wird, muss er beim Rechtsschutzversicherer anfragen, ob dieser die Kosten für das geplante Verfahren übernimmt. Dabei schildert der Anwalt den Sachverhalt, die rechtliche Ausgangslage und die geplanten Schritte.

Deckungsschutz

Erteilt die Versicherung eine Zusage, übernimmt sie die Kosten für Anwalt, Gericht und gegebenenfalls Gutachter. Dieser Deckungsschutz ist die „Eintrittskarte“ für eine sorgenfreie Rechtsverfolgung und genau hier setzen viele Versicherer den Hebel an, um Kosten zu sparen.

Deckungsklage

Lehnt der Versicherer die Kostenübernahme ab oder reagiert gar nicht, bleibt oft nur der Klageweg. Bei einer Deckungsklage geht es nicht um den ursprünglichen Streitfall, sondern darum, die Versicherung zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu zwingen.

Bei der DEVK erleben wir regelmäßig, dass schon die Deckungsanfrage zur Nervenprobe wird. Es werden ungewöhnlich viele Unterlagen angefordert, seitenlange Rückfragen gestellt und selbst eindeutige Fälle in Zweifel gezogen, mit dem klaren Ziel, eine Ablehnung zu begründen oder den Prozess maximal zu verzögern. Dabei werden die drei Wochen Bearbeitungsfrist oft bis zum letzten Tag ausgereizt.

3.

Die systematische Verweigerungsstrategie der DEVK

Aus unserer täglichen Praxis im Medizinrecht – und leider auch im Versicherungsrecht – zeigt sich ein wiederkehrendes Muster bei der DEVK: Statt den eigenen Kunden zur Seite zu stehen, scheint der Fokus darauf zu liegen, Gründe zu finden, um nicht zahlen zu müssen.

Ein klassischer Ablauf sieht so aus:

Maximale Informationsabfrage: Bereits bei der Deckungsanfrage verlangt die DEVK ungewöhnlich umfangreiche Unterlagen, oft weit über das hinaus, was für die Prüfung notwendig wäre.

Argumentation gegen den eigenen Kunden: Die gesammelten Informationen werden nicht selten genutzt, um Zweifel an den Erfolgsaussichten zu formulieren und zwar nicht im Sinne des Mandanten, sondern eher als Unterstützung der Gegenseite.

Fragwürdige Einschätzung der Erfolgsaussichten: Häufig wird behauptet, der Fall habe keine Aussicht auf Erfolg, obwohl eine solche Beurteilung ohne Einholen eines unabhängigen medizinischen Gutachtens oft gar nicht seriös möglich ist. Dennoch nutzt die DEVK dieses Argument regelmäßig, um ihre Eintrittspflicht zu verweigern.

Zweifel und Verzögerung: Statt einer zeitnahen Zusage kommen seitenlange Schreiben mit juristischen Spitzfindigkeiten, die häufig keinerlei Substanz haben, aber Zeit kosten.

Fristspielereien: Die gesetzliche Drei-Wochen-Frist wird regelmäßig bis zum letzten Tag ausgeschöpft, sodass sich Verfahren unnötig verzögern.

Diese Strategie ist nicht nur ärgerlich, sondern für gesundheitlich angeschlagene Patienten sehr belastend. Verzögerungen können Beweise erschweren, Ansprüche verjähren lassen oder Heilungschancen mindern.

4.

Unser Prozesserfolg gegen die DEVK – ein Fallbeispiel

Wie problematisch das Verhalten der DEVK sein kann, zeigt ein Fall, den unsere Kanzlei Ciper & Coll. im Mai erfolgreich geführt hat.

Ausgangssituation:

Unsere Mandantin hatte sich 2014 Brustimplantate des Herstellers Allergan einsetzen lassen. Diese stehen im Verdacht, eine aggressive Form von Lymphdrüsenkrebs (ALCL) auszulösen. Sie war bei der DEVK rechtsschutzversichert und wollte gegen den Hersteller, den Implantierenden, den CE-Zertifizierer sowie die zuständige Aufsichtsbehörde vorgehen.

Die Reaktion der DEVK:

Statt den Deckungsschutz zu gewähren, argumentierte die DEVK, es handele sich lediglich um einen Rechtsschutzfall und verweigerte damit im Wesentlichen die Kostenübernahme. Unsere Mandantin musste daher gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gerichtsverfahren:

Das Landgericht Köln (Az. 24 O 224/23) verurteilte die DEVK dazu, bedingungsgemäß Versicherungsschutz für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen zu gewähren und zwar gegen alle Beteiligten.

Doch die DEVK ging in Berufung zum Oberlandesgericht Köln, nur um die Berufung kurz vor Fristablauf wieder zurückzuziehen.

Unsere Einschätzung:

Dass ein Versicherer fast fünf Monate benötigt, um nach einer klaren erstinstanzlichen Entscheidung seine Pflicht anzuerkennen, ist nicht nur unprofessionell, sondern auch respektlos gegenüber gesundheitlich schwer geschädigten Kunden. Dieses Verhalten ist leider keine Ausnahme, sondern fügt sich in ein Muster systematischer Verzögerung und Regulierungsverweigerung ein.

Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, gegen die Ablehnung von Deckungsschutz vorzugehen. Unsere Erfolgsquote in solchen Verfahren liegt bei nahezu 100 %. Wer sich nicht einschüchtern lässt, hat sehr gute Chancen, sein Recht durchzusetzen.

5.

Unser Rat an Mandanten mit DEVK-Versicherung

Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Wer eine Rechtsschutzversicherung bei der DEVK hat, muss damit rechnen, dass der Weg zum Deckungsschutz deutlich steiniger wird als bei vielen anderen Versicherern. Ablehnungen mit der Begründung „keine Erfolgsaussichten“ sind fast schon Standard, selbst in Fällen, in denen die Erfolgsaussichten ohne ein medizinisches Gutachten überhaupt nicht seriös beurteilt werden können.

Das bedeutet für Sie als Versicherungsnehmer:

• Sie brauchen Geduld, da die DEVK ihre Entscheidungen oft bis zum letzten Tag der Frist hinauszögert.

• Sie sollten darauf vorbereitet sein, dass Sie im Zweifel eine Deckungsklage führen müssen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

• Mit Ciper & Coll. profitieren von einer Kanzlei, die nicht nur im Medizinrecht, sondern auch im Versicherungsrecht versiert ist und die sich von Taktiken der Verzögerung nicht beeindrucken lässt.

Wir bei Ciper & Coll. teilen Mandanten mittlerweile zu Beginn klar mit, wenn es sich um einen Fall mit der DEVK handelt: Es wird wahrscheinlich kein schneller, unkomplizierter Deckungsschutz. Trotzdem haben wir eine Erfolgsquote von nahezu 100 % bei der Durchsetzung solcher Ansprüche – weil wir wissen, wie man mit dieser Versicherung umzugehen hat.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von einer anfänglichen Ablehnung nicht entmutigen. Die DEVK liegt mit ihren Einschätzungen häufig schlicht falsch und am Ende ist der Versicherer vertraglich verpflichtet, den Schutz zu gewähren, für den Sie jahrelang Beiträge gezahlt haben.

 

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6.

Vertrauen verletzt? Lassen Sie sich rechtlich beraten

Wenn Sie den Eindruck haben, durch ärztliche Empfehlungen auf Social Media falsch informiert oder geschädigt worden zu sein, sollten Sie Ihre Rechte prüfen lassen. Auch digitale Inszenierung entbindet Ärzte nicht von ihrer medizinischen Sorgfaltspflicht und Aufklärungspflicht.

Unsere Kanzlei Ciper & Coll. ist auf Medizinrecht spezialisiert. Wir unterstützen Patienten bundesweit bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Klicken Sie hier und Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliches Erstgespräch – und schützen Sie sich vor weiteren Folgen.

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