Aufklärungsfehler
Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn Patientinnen und Patienten vor einer Behandlung nicht ausreichend, nicht rechtzeitig oder nicht verständlich über die wesentlichen Umstände informiert werden. Dazu gehören insbesondere Risiken, Behandlungsalternativen, Erfolgsaussichten und Dringlichkeit. Wer betroffen ist, erlebt oft Verunsicherung und Kontrollverlust – denn ohne fundierte Informationen kann keine selbstbestimmte Entscheidung getroffen werden.
Was bedeutet Aufklärungsfehler?
Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn Ärztinnen oder Ärzte ihre Patient:innen vor einem medizinischen Eingriff nicht ausreichend über Risiken, Alternativen oder die Dringlichkeit der Behandlung informieren. Ohne diese Aufklärung kann keine wirksame Einwilligung erfolgen – der Eingriff ist dann rechtlich als rechtswidrig anzusehen, selbst wenn er medizinisch korrekt durchgeführt wurde.
Die Aufklärung dient dazu, Patient:innen in die Lage zu versetzen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Fehlt diese Grundlage, verletzt das die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung.
Welche rechtlichen Ansprüche ergeben sich?
Rechtslage im Überblick
Im deutschen Medizinrecht ist die ordnungsgemäße Aufklärung gesetzlich vorgeschrieben (§ 630e BGB). Wird diese verletzt, kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen – unabhängig davon, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
Der oder die Behandelnde muss nachweisen, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung erfolgt ist. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann allein der Aufklärungsfehler zu einer Haftung führen. Der juristische Fachbegriff lautet: eingriffsbezogene Aufklärungspflichtverletzung.
Schmerzensgeld und Entschädigung
Betroffene können bei nachgewiesenem Aufklärungsfehler Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung sowie dem Ausmaß der unterlassenen Aufklärung.
Auch Folgekosten, etwa für Korrektureingriffe, Pflege oder Verdienstausfall, können ersetzt verlangt werden – selbst dann, wenn der ursprüngliche Eingriff medizinisch erfolgreich war.
Typische Praxisfälle
Aufklärungsfehler treten in der Praxis häufiger auf als angenommen. Typische Beispiele sind:
- Unzureichende Risikoaufklärung vor Operationen (z. B. mögliche Lähmungen, Unfruchtbarkeit, Narbenbildung)
- Unterlassene Hinweise auf Behandlungsalternativen (z. B. konservative Therapie statt OP)
- Fehlende Aufklärung über die Folgen unterlassener Behandlung
- Verwendung veralteter oder nicht verständlicher Aufklärungsbögen
- Durchführung eines Eingriffs durch eine andere Person als angekündigt
Gerichte bewerten Aufklärungsfehler streng, da sie die Grundlage der Einwilligung betreffen. Patient:innen müssen dabei nicht beweisen, dass sie sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung anders entschieden hätten – es genügt, dass diese Möglichkeit bestand.
Wie unterstützt Ciper & Coll.?
Unsere Kanzlei prüft für Sie detailliert, ob ein Aufklärungsfehler vorliegt. Dabei analysieren wir nicht nur die Dokumentation, sondern auch Ihre persönliche Darstellung des Arztgesprächs. Dank jahrelanger Erfahrung im Patientenrecht und Arzthaftungsrecht kennen wir die typischen Fallstricke – und wissen, wie diese juristisch nachweisbar sind.
Wir setzen Ihre Rechte gegenüber Kliniken und Versicherern konsequent durch. Mit Stolz blicken wir auf mehr als 1.000 Prozesserfolge zurück – auch bei schwieriger Beweislage.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wenn Sie den Verdacht haben, nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein, ist rasches Handeln wichtig. Notieren Sie Gedächtnisprotokolle zu den Arztgesprächen und sichern Sie alle Unterlagen (z. B. Aufklärungsbögen, Einwilligungen).
Je früher eine rechtliche Einschätzung erfolgt, desto besser lassen sich Ihre Ansprüche durchsetzen. Wir helfen Ihnen dabei, die Situation realistisch einzuschätzen und die nächsten Schritte zu planen.
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