Zum Hauptinhalt

Einwilligung

Eine Einwilligung liegt vor, wenn Patientinnen und Patienten nach umfassender Aufklärung freiwillig in eine medizinische Behandlung einwilligen. Sie ist Voraussetzung für jede ärztliche Maßnahme und dient dem Schutz der Selbstbestimmung sowie der Wahrung der persönlichen Rechte.

Was bedeutet Einwilligung im Medizinrecht?

Eine Einwilligung liegt vor, wenn Patient:innen ausdrücklich zustimmen, dass eine medizinische Maßnahme durchgeführt werden darf. Ohne eine wirksame Einwilligung wäre jeder Eingriff – selbst ein medizinisch indizierter – eine rechtswidrige Körperverletzung. Die Einwilligung ist somit die rechtliche Grundlage jedes ärztlichen Handelns.

Sie schützt das Selbstbestimmungsrecht der Patient:innen und stellt sicher, dass medizinische Behandlungen nur dann erfolgen, wenn die betroffene Person nach umfassender Aufklärung freiwillig zustimmt.

 

Rechtliche Grundlagen

Die Einwilligung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und eng mit der ärztlichen Aufklärungspflicht verknüpft. Wichtige Normen sind insbesondere:

  • § 630d BGB: Eine medizinische Behandlung darf nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten erfolgen.
  • § 630e BGB: Die Einwilligung setzt eine umfassende und verständliche Aufklärung über Art, Umfang, Risiken und Alternativen der Behandlung voraus.
  • § 223 StGB: Ohne Einwilligung wäre jeder medizinische Eingriff eine Körperverletzung.

Damit eine Einwilligung rechtswirksam ist, muss sie freiwillig, informiert und vor dem Eingriff erteilt werden. Eine bloße Unterschrift genügt nicht, wenn die Aufklärung mangelhaft war.

 

Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung

Eine Einwilligung ist nur dann rechtlich wirksam, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Einwilligungsfähigkeit: Die Patientin oder der Patient muss die Tragweite der Entscheidung verstehen und frei treffen können. Bei Minderjährigen oder nicht einwilligungsfähigen Personen entscheiden Sorgeberechtigte oder Betreuer:innen.
  • Freiwilligkeit: Die Entscheidung darf nicht unter Druck, Zwang oder Täuschung erfolgen.
  • Umfassende Aufklärung: Nur wer über Risiken, Alternativen und Erfolgsaussichten aufgeklärt ist, kann wirksam einwilligen.
  • Form: Die Einwilligung kann mündlich, schriftlich oder konkludent erfolgen, muss aber eindeutig dokumentiert werden.

In Notfällen, in denen eine Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, darf eine Behandlung nach mutmaßlichem Willen erfolgen – wenn sie lebensnotwendig ist.

 

Fehlerhafte oder fehlende Einwilligung

Fehlt eine wirksame Einwilligung, ist der Eingriff rechtswidrig – unabhängig davon, ob er medizinisch fehlerfrei durchgeführt wurde. Betroffene können in solchen Fällen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen.

Besonders häufig kommt es zu Streitigkeiten, wenn unklar ist, ob die Aufklärung ausreichend war oder ob Patient:innen tatsächlich verstanden haben, worin sie einwilligten. Hier gilt: Der Behandelnde trägt die Beweislast für das Vorliegen einer wirksamen Einwilligung.

Auch die Durchführung zusätzlicher Eingriffe, die über die ursprüngliche Einwilligung hinausgehen (sogenannte „Erweiterungseingriffe“), kann eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts darstellen.

 

Wie unterstützt Ciper & Coll.?

Unsere Kanzlei vertritt Patient:innen in Fällen, in denen die Einwilligung unzureichend, fehlerhaft oder gar nicht erteilt wurde. Wir prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung vorlagen und ob sich daraus ein Anspruch auf Schadensersatz ergibt.

Mit langjähriger Erfahrung im Patientenrecht und Arzthaftungsrecht kennen wir die typischen Schwachstellen in der Dokumentation und Aufklärung. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherern durch.

 

Sie vermuten, ohne wirksame Einwilligung behandelt worden zu sein? Fall prüfen lassen

Spannend? Weiteres Wissen rund um Medizinrecht finden Sie in unserem Blog

Blau

Kontaktieren Sie unverbindlich unsere Experten

Für die Anfrage über unser Formular entstehen keine Kosten. Erhalten Sie kostenlos eine Beratung durch unsere Experten. Wir übernehmen zudem gerne die Anfrage einer Deckungszusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung. Sollte keine Zusage erfolgen, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten für diesen Vorgang.
Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (3)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen