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Lagerungsschaden

Ein Lagerungsschaden entsteht, wenn Patient:innen während einer Operation, Behandlung oder Pflegephase nicht korrekt gelagert werden. Diese Schäden sind häufig vermeidbar und gelten daher als typische Fälle medizinischer Fehlbehandlung. Besonders betroffen sind Operationen in Vollnarkose oder lang andauernde Liegezeiten auf der Intensivstation.

Was bedeutet Lagerungsschaden?

Lagerungsschäden sind Gesundheitsschäden, die durch fehlerhafte oder unzureichende Lagerung entstehen. Dazu zählen:

  • Druckschäden an Haut und Gewebe (Dekubitus)
  • Nervenschädigungen (z. B. Plexusparese durch falsche Armlagerung)
  • Durchblutungsstörungen bis hin zu Nekrosen
  • Gelenkschäden durch Überdehnung oder Fehlstellung

Ursächlich sind meist unzureichende Polsterung, fehlende Umlagerung oder mangelnde Überwachung während und nach operativen Eingriffen.

Welche rechtlichen Ansprüche ergeben sich?

Rechtslage im Überblick

Bei Lagerungsschäden liegt in vielen Fällen ein Behandlungsfehler vor. Das bedeutet: Die ärztliche oder pflegerische Sorgfaltspflicht wurde verletzt. Gemäß § 630a ff. BGB kann die betroffene Person Schadenersatz verlangen, wenn ein Zusammenhang zwischen Lagerung und Schaden nachgewiesen werden kann. Bei groben Fehlern kann eine Beweislastumkehr eintreten – dann muss die Klinik oder das Personal nachweisen, dass keine Pflichtverletzung vorlag.

Schmerzensgeld und Entschädigung

Betroffene haben Anspruch auf Schmerzensgeld für erlittene Schmerzen und Einschränkungen sowie materiellen Schadenersatz – z. B. für Pflegekosten, Verdienstausfall oder Hilfsmittel. Je nach Schwere des Schadens und Dauer der Folgen kann die Entschädigungssumme erheblich sein.

Mit Stolz blicken wir auf mehr als 1.000 Prozesserfolge zurück – darunter viele Fälle von Lagerungsschäden.

Typische Praxisfälle

  • Ein Patient wird während einer mehrstündigen OP nicht ausreichend gepolstert – es entsteht ein Nervenschaden am Arm.
  • Eine bettlägerige Patientin wird über Tage hinweg nicht umgelagert – ein schwerer Dekubitus entsteht.
  • Bei einer gynäkologischen Operation kommt es durch Überdehnung der Beine zu bleibenden Schäden im Hüftbereich.

Wie unterstützt Ciper & Coll.?

Unsere Kanzlei prüft und begleitet Fälle von Lagerungsschäden mit medizinrechtlicher Expertise. Wir übernehmen für Sie:

  • die Auswertung medizinischer Unterlagen,
  • die Einholung von Gutachten,
  • die rechtliche Bewertung des Sachverhalts,
  • die Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Unsere spezialisierten Anwält:innen stehen Ihnen bundesweit zur Seite – kompetent, erfahren und durchsetzungsstark.

Sie sind betroffen? Fall prüfen lassen

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wenn Sie einen Lagerungsschaden vermuten, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  • Dokumentieren Sie alle Beschwerden und sichtbaren Verletzungen mit Fotos und Berichten.
  • Verlangen Sie Einsicht in die vollständige Patientenakte, insbesondere Lagerungsprotokolle und OP-Berichte.
  • Wenden Sie sich zeitnah an eine spezialisierte Kanzlei, um Ihre Ansprüche professionell prüfen zu lassen.

Spannend? Weiteres Wissen rund um Medizinrecht finden Sie in unserem Blog

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