Patientenrechtegesetz
Das Patientenrechtegesetz stärkt seit 2013 die rechtliche Position von Patient:innen in Deutschland. Es regelt unter anderem Aufklärung, Dokumentation, Einsicht in Behandlungsunterlagen und Schadenersatzansprüche bei Behandlungsfehlern.
Was bedeutet Patientenrechtegesetz?
Das Patientenrechtegesetz ist seit Februar 2013 in Kraft und Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es soll die Rechte von Patient:innen gegenüber Ärzt:innen, Krankenhäusern und Krankenkassen stärken und für mehr Transparenz im Behandlungsverhältnis sorgen.
Es bündelt zentrale Regelungen zu Aufklärung, Dokumentation, Behandlungsvertrag und Schadensersatz bei Fehlern. Auch die Einsichtnahme in Patientenakten ist darin ausdrücklich verankert.
Welche rechtlichen Ansprüche ergeben sich?
Rechtslage im Überblick
Patient:innen haben das Recht auf eine Behandlung nach dem aktuellen fachlichen Standard, vollständige Aufklärung und transparente Dokumentation. Kommt es zu Abweichungen, können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche entstehen.
Besonders relevant: Die Beweislast wurde in bestimmten Fällen zugunsten der Patient:innen geregelt – etwa bei groben Behandlungsfehlern oder unzureichender Aufklärung.
Schmerzensgeld und Entschädigung
Verstößt ein Arzt gegen Pflichten aus dem Patientenrechtegesetz und entsteht dadurch ein gesundheitlicher oder seelischer Schaden, stehen Betroffenen Ausgleichszahlungen zu. Auch Folgekosten wie Verdienstausfall oder Pflegebedarf können ersetzt werden.
Typische Praxisfälle
- Ein Patient wird vor einer Operation nicht über Risiken aufgeklärt – es kommt zu einer Komplikation, über die er informiert hätte werden müssen.
- Eine Patientin bittet um Einsicht in ihre Krankenakte – die Klinik verweigert dies ohne rechtliche Grundlage.
- Ein Behandlungsverlauf wird nur lückenhaft dokumentiert – spätere Ansprüche scheitern fast an der Beweislage.
Wie unterstützt Ciper & Coll.?
Wir prüfen, ob im konkreten Fall gegen Regelungen des Patientenrechtegesetzes verstoßen wurde – etwa bei unvollständiger Aufklärung, fehlerhafter Dokumentation oder fehlender Akteneinsicht. Unsere juristische Spezialisierung im Patientenrecht hilft, Ansprüche fundiert durchzusetzen.
Mit Stolz blicken wir auf mehr als 1.000 Prozesserfolge zurück – viele davon auf Grundlage der Patientenrechte.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte als Patient:in verletzt wurden – etwa durch mangelnde Aufklärung oder verweigerte Einsicht – lassen Sie den Fall juristisch prüfen. Das Patientenrechtegesetz bietet konkrete Schutzmechanismen, die wir für Sie geltend machen können.
Sie sind betroffen? Fall prüfen lassen