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17. April 2025
Ciper & Coll.

Haftung bei Studien- und Testbehandlungen – Wer trägt die Verantwortung?

Lesedauer: 5 min

1.

Was sind Studien- und Testbehandlungen?

Studien- und Testbehandlungen sind medizinische Maßnahmen, die im Rahmen von klinischen Studien oder innovativen Therapieversuchen durchgeführt werden. Ziel solcher Behandlungen ist es, neue Medikamente, Therapieverfahren oder medizinische Geräte auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit zu testen, meist bevor sie für die breite Anwendung zugelassen sind.

Patienten nehmen in solchen Fällen nicht an einer regulären Therapie teil, sondern sind Teil eines medizinischen Forschungsprojekts. Gerade bei schweren oder seltenen Erkrankungen kann die Teilnahme an einer Studie für Betroffene die einzige Hoffnung auf eine neuartige Therapie darstellen.

Wichtig: Studienbehandlungen unterliegen besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie müssen vorab von einer Ethikkommission genehmigt werden und dürfen nur unter strengen Auflagen stattfinden. Dennoch bleibt ein Restrisiko, denn nicht jede neue Methode ist ausreichend erforscht oder führt zum gewünschten Erfolg.

Für Patienten ist es daher entscheidend zu wissen, was sie im Rahmen einer Studie erwartet, welche Risiken bestehen und welche Rechte sie haben. Besonders im Hinblick auf mögliche Komplikationen oder Spätfolgen sind Aufklärung und Zustimmung rechtlich besonders sensibel.

2.

Welche Aufklärungspflichten bestehen für Ärzte und Kliniken?

Bevor ein Patient an einer Studien- oder Testbehandlung teilnimmt, sind Ärzte und Kliniken gesetzlich verpflichtet, umfassend aufzuklären. Diese Aufklärungspflicht ist besonders streng, denn es handelt sich nicht um bewährte Standardtherapien, sondern um medizinische Verfahren mit erhöhtem Risiko.

Zu den wesentlichen Inhalten der Aufklärung zählen:

Zweck der Studie

Ablauf der Behandlung

Mögliche Risiken und Nebenwirkungen

Alternative Behandlungsmöglichkeiten

Freiwilligkeit der Teilnahme und Widerrufsrecht

Die Aufklärung muss schriftlich erfolgen und durch ein persönliches Gespräch ergänzt werden. Der Patient muss ausreichend Zeit erhalten, um sich mit den Informationen auseinanderzusetzen und Rückfragen zu stellen. Erst dann darf eine Einwilligung erfolgen und auch nur, wenn der Patient den Inhalt wirklich verstanden hat.

3.

Haftungsfragen: Wer trägt das Risiko bei Komplikationen?

Kommt es im Rahmen einer Studien- oder Testbehandlung zu gesundheitlichen Komplikationen, stellt sich die zentrale Frage: Wer haftet?

In der Regel tragen Kliniken, Studienleiter oder pharmazeutische Unternehmen die Verantwortung für Schäden, die aus der Teilnahme an einer klinischen Studie resultieren. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schaden in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behandlung oder deren Risiken steht.

Besonders kritisch wird es, wenn die Aufklärung unzureichend war oder der Patient eine nicht ordnungsgemäße Einwilligung gegeben hat. In solchen Fällen kann sich der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus haftbar machen. Auch bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz oder das Medizinproduktegesetz besteht eine Haftungspflicht.

Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob der Schaden durch die Behandlung verursacht wurde oder auf eine Vorerkrankung zurückzuführen ist. Hier bedarf es oft eines medizinischen Gutachtens. Erfahrene Anwälte im Medizinrecht wie die Kanzlei Ciper & Coll. unterstützen Geschädigte dabei, die nötigen Beweise zu sichern und ihre Ansprüche durchzusetzen.

4.

Einwilligungserklärungen in Studien – was Patienten wissen müssen

Bei Studien- und Testbehandlungen ist die schriftliche Einwilligung des Patienten rechtlich zwingend. Diese muss auf einer umfassenden, verständlichen Aufklärung über Risiken, Nutzen, Alternativen und den experimentellen Charakter der Behandlung beruhen. Fehlt diese Aufklärung oder ist sie lückenhaft, ist die Einwilligung unwirksam und damit die Behandlung rechtlich angreifbar.

Patienten sollten darauf achten, dass in der Einwilligungserklärung folgende Punkte transparent dargelegt werden:

• Ziel und Ablauf der Studie

• Mögliche Nebenwirkungen und Risiken

• Alternativen zur Teilnahme

• Hinweise zur freiwilligen Teilnahme und zum Rücktritt

• Kontaktpersonen bei Komplikationen

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Freiwilligkeit der Einwilligung zu legen. Druck, Zeitmangel oder unzureichende Informationen können sie ungültig machen. Zudem darf keine Täuschung über Heilungschancen oder Risiken erfolgen.

Kommt es trotz Einwilligung zu gesundheitlichen Schäden, lohnt es sich, die Dokumentation durch einen Fachanwalt für Medizinrechtprüfen zu lassen. Die Kanzlei Ciper & Coll. berät regelmäßig Patienten zu fehlerhaften oder unwirksamen Einwilligungen im Rahmen klinischer Studien.

5.

Schadensersatz bei fehlender oder fehlerhafter Aufklärung

Wird ein Patient im Rahmen einer Studien- oder Testbehandlung nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine fehlerhafte oder unterlassene Aufklärung führt in der Regel zur Unwirksamkeit der Einwilligung und damit zur Rechtswidrigkeit der Behandlung.

In solchen Fällen haben geschädigte Patienten Anspruch auf:

• Schadensersatz für gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen

• Schmerzensgeld, abhängig von Schwere und Dauer der erlittenen Schäden

• Erstattung von Behandlungskosten, Pflege- und Verdienstausfall

• Gegebenenfalls auch Rentenansprüche bei dauerhaften Einschränkungen

Die Beweislage ist dabei für Patienten häufig schwierig – insbesondere, wenn die Studienunterlagen unvollständig sind oder Aussagen der Beteiligten voneinander abweichen. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt für Medizinrecht hinzuzuziehen.

6.

Jetzt rechtliche Unterstützung sichern

Sie haben den Verdacht, bei einer Studien- oder Testbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein und gesundheitliche Schäden erlitten? Zögern Sie nicht. Lassen Sie Ihre Ansprüche von spezialisierten Anwälten prüfen.

Die Kanzlei Ciper & Coll. verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Medizinrecht und in der Arzthaftung und setzt sich bundesweit erfolgreich für Patientinnen und Patienten ein.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine erste Einschätzung Ihres Falls.

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