Zum Hauptinhalt
20. September 2026
Ciper & Coll.

Mythen-Check: 5 Irrtümer über Behandlungsfehler, die Patienten oft haben

Lesedauer: 2 min

1.

Rund um das Thema Behandlungsfehler halten sich viele Annahmen, die sich in der Praxis so nicht bestätigen. Manche davon halten Betroffene sogar davon ab, ihren Fall überhaupt prüfen zu lassen. Zeit, mit den fünf häufigsten Irrtümern aufzuräumen.

2.

Ein schlechtes Ergebnis bedeutet automatisch einen Behandlungsfehler

Nicht jede Komplikation und nicht jedes enttäuschende Behandlungsergebnis ist die Folge eines Fehlers. Medizinische Eingriffe bergen naturgemäß Risiken, die sich auch bei korrekter Behandlung verwirklichen können. Ein Behandlungsfehler liegt erst dann vor, wenn der Arzt gegen den anerkannten medizinischen Standard verstoßen hat. Ob das der Fall war, lässt sich meist nur durch ein medizinisches Gutachten klären.

3.

Ohne Geld geht bei einem Behandlungsfehlerverfahren nichts

Viele Patienten glauben, sich ein solches Verfahren finanziell gar nicht leisten zu können. Tatsächlich ist die Gutachterkommission der Ärztekammer für Patienten kostenlos. Auch eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe kann das finanzielle Risiko erheblich reduzieren, sodass Geld allein selten der entscheidende Hinderungsgrund sein muss.

4.

Die Beweislast liegt immer beim Patienten

Grundsätzlich muss zwar derjenige, der einen Anspruch geltend macht, die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen. Bei groben Behandlungsfehlern gilt jedoch eine Beweislastumkehr: Dann muss der Arzt beziehungsweise dessen Versicherung nachweisen, dass der Fehler nicht ursächlich für den eingetretenen Schaden war. Auch bei Dokumentationsmängeln kann sich die Beweissituation zugunsten des Patienten verschieben.

5.

Man muss sofort klagen, sonst ist es zu spät

Eine Klage ist nur einer von mehreren möglichen Wegen und meist nicht der erste sinnvolle Schritt. Häufig bietet sich zunächst die kostenlose Prüfung durch eine Gutachterkommission an, oder ein außergerichtlicher Vergleich mit der Versicherung wird angestrebt. Wichtig ist lediglich, die Verjährungsfristen im Blick zu behalten, damit ausreichend Zeit für die Prüfung der verschiedenen Optionen bleibt.

6.

Gegen einen Arzt hat man ohnehin keine Chance

Diese Annahme hält sich hartnäckig, entspricht aber nicht der Praxis. Ein relevanter Teil der bei Gutachterkommissionen geprüften Fälle bestätigt tatsächlich einen Behandlungsfehler. Zudem übernimmt im Streitfall ein unabhängiger medizinischer Sachverständiger die fachliche Bewertung, nicht der Arzt selbst. Die eigenen Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen, gelingt am besten im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung, nicht durch pauschale Annahmen.

Weitere Beiträge

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (3)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen