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LG Augsburg

Advocard Rechtsschutzversicherung knickt erneut in Deckungsklage ein, 10.000,00 Euro, LG Augsburg, 093 O 2911/25

Chronologie:

Die Klägerin unterhält bei der Beklagten einen Rechtsschutzvertrag und begehrt von ihr den bedingungsgemäßen Rechtsschutz für ein zivilrechtliches Vorgehen unter umfangreicher Darlegung der Sach- und Rechtslage. Trotz weiterer mehrfacher Mahnungen und Androhung, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, reagiert die Advocard nicht, bzw. verweigert den Deckungsschutz mit gehaltlosen Argumentationen, so dass die Klägerin den Deckungsschutz mittels gerichtlicher Hilfe durchsetzen muss.

Verfahren:

Unmittelbar nach Zustellung der Deckungsklage durch das Landgericht Augsburg, heißt es von der Advocard, die auf die Mandatierung eines eigenen anwaltlichen Vertreters ersichtlich aus Kostenersparnisgründen verzichtet, es werde der bedingungsgemäße Deckungsschutz erteilt, die Prozessvertreter der Klägerin mögen daher den Rechtsstreit für erledigt erklären. Auch würden sämtliche Kosten dieses Deckungsprozesses übernommen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Offensichtlich klappt es bei einigen Rechtsschutzversicherern, den begehrten Deckungsschutz zu erhalten, nur mittels Konfrontation und Kompetenz: Selbst in sachlich und rechtlich eindeutigen Angelegenheiten wird den Sachbearbeitern der Schadenabteilung von den Entscheidungsträgern wohl aufgegeben, zu blockieren, zu verweigern und zu verzögern, wo auch immer, in der Hoffnung, die Angelegenheit damit praktisch "vom Tisch zu bekommen". Die Anwaltschaft hat ein geringes Interesse daran, für die Mandantschaft die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung in einer medizinrechtlichen Sache eintrittspflichtig ist, gerichtlich klären zu lassen. Diese Tätigkeit kostet Zeit, Aufwand, und ist wirtschaftlich in der Regel völlig uninteressant. Qualifiziert und konsequent tätige Anwälte lassen ihre Mandantschaft indes nicht "im Regen stehen", sondern unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft, so wie in dieser Sache, weiß RA Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht zu berichten.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Asymmetrisches Ergebnis nach Mamma-Reduktionsplastik, LG Ulm, Az. 6 O 138/25
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Advocard Rechtsschutzversicherung knickt erneut in Deckungsklage ein, 10.000,00 Euro, LG Augsburg, 093 O 2911/25

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