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Landgericht Düsseldorf vom 19.12.24

ARAG SE weiter auf Abwegen: Der Versicherer erleidet weitere Prozessklatsche, 80.000,00 Euro, LG Düsseldorf 9a O 123/23

Chronologie

Die Klägerin verlangt von der ARAG Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage gegen verschiedene Anspruchsgegner nach dem Einsetzen krebserregender Brustimplantate. Diese wurde von der ARAG grundlos verweigert, woraufhin die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste.

Verfahren

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Das Landgericht Düsseldorf verurteilt die ARAG, die wieder mit ihrem Prozessvertreter Henssen vergeblich alle Register zog, die Regulierung zu verweigern, der Klägerin für die Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aufgrund der Zertifizierung karzinomerzeugender Implantate gegen den CE-Zertifizierer LNE/G-MED, mit Sitz in Paris, der Höhe nach den in Paris zugrundeliegenden ortsüblichen Honoraransprüchen zu erteilen. Weiterhin verurteilt das Landgericht Düsseldorf die ARAG, der Klägerin auch Deckungszusage für die Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aufgrund aufsichtsbehördlicher Pflichtverletzungen der Behörde ANSM zur erteilen. Zur Begründung führt das Gericht explizit aus: "Es liegt ein Auslandsrechtsschutzfall vor" und weiter: "ein Rechtsschutzfall im Ausland liegt vor, wenn die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen außerhalb Deutschlands erfolgen müsste. So liegt der Fall hier".

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Die ARB der ARAG enthalten den ausdrücklichen Hinweis, dass diese ihren Versicherungsnehmern verspricht, in Auslandsschadenfällen entweder einen deutschen Anwalt zu honorieren, oder einen am Gerichtssitz des Vorgehens im Ausland ortansässigen Rechtsanwalt zu dort ortsüblichen Gebühren. Dass es nötig ist, den Entscheidungsträgern und deren Vertreter Henssen eines der größten deutschen Rechtsschutzversicherer Deutschlands mittels gerichtlicher Hilfe klarzumachen, dass sich Paris im Ausland befindet und dass die ARAG sich an ihre eigenen vertraglichen Pflichten zu halten hat, ist nicht nur peinlich, sondern ein Fall für deren Aufsichtsbehörde, die Bafin, sowie Verbraucherschutzverbände und die Öffentlichkeit. Lieber will die ARAG aktuell indes dafür sorgen, indem sie gerichtlich hierzu durch alle Instanzen zieht, das "Anwaltsmonopol" zu kippen, um dann zukünftig ihre eigenen Anwälte, die ja auch durch diesen aktuellen Fall wieder ihre "fachliche Kompetenz" unter Beweis stellen, auf ihre Versichertengemeinschaft "loszulassen". "Hurrah", verlautbart es sodann in und von den Vorstandsetagen dieses Familienunternehmens, ist sich RA Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Avocat au Barreau de Paris gewiss.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Schmerzensgeld nach Skiunfall

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