ARAG SE weiter auf Abwegen: Regulierungsverweigerung trotz Verurteilung, LG Düsseldorf, 9 O 128/23
Chronologie:
Die Klägerin ist bei der ARAG SE seit vielen Jahren rechtsschutzversichert. Sie begehrte für ein Vorgehen mittels ihrer Prozessvertreter den Deckungsschutz, den die ARAG nahezu grundlos verweigerte. Daraufhin musste die Klägerin gerichtliche Hilfe zum Landgericht Düsseldorf in Anspruch nehmen.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat auch in dieser Sache mit der ARAG SE "kurzen Prozess" gemacht und diese verurteilt, "die Klägerin von dem Gebührenvorschuss ihres Prozessvertreters in Höhe von 11.130,00 Euro freizustellen".
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Sach- und Rechtslage scheinen nunmehr eindeutig geklärt zu sein, aber offensichtlich nicht für die verurteilte ARAG: Diese wendet sich hinter dem Rücken der Prozessvertreter nach Verurteilung an deren Mandantin und erklären jovial: "wir haben uns entschieden, keine Berufung einzulegen, auch um weitere Kosten zu vermeiden." Dabei verschweigt der Versicherer aber, dass es sich um eigene Kosten handelt, zumal auch ein Versicherer sich nicht gerne "sehenden Auges" von einem Oberlandesgericht die Sach- und Rechtslage nochmals erklären lassen will und mit den Berufungskosten belegt wird, weil das Berufungsverfahren schlichtweg keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. Sodann meint die ARAG dann aber weiterhin, sie müsse die Zahlung der Summe, zu der sie verurteilt wurde, nicht erbringen... (eine ähnliche Argumentation, die auch gerne die DEVK anwendet, um sich ihrer Regulierungspflicht zu entledigen). Der schwer medizingeschädigten Versicherungsnehmerin werden daher auch zwei Jahre nach der Bitte an ihren Rechtsschutzversicherer, ihren Regulierungsverpflichtungen nachzukommen, weiter jegliche Steine in den Weg gelegt. Das ist unseriös, peinlich und wird zur Imageverbesserung dieses "Familienunternehmens" sicherlich nicht beitragen. Es ist daher jetzt ein weiteres "Gebührenverfahren" erforderlich, das im Ergebnis dazu führen wird, dass die Zahlungspflicht der ARAG deutlich höher ausfallen wird, so Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.