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LG Hildesheim vom 14.06.25

Auxilia Rechtsschutzversicherung erleidet erneut Prozessklatsche in Allergankomplex, LG Hildesheim 3 O 117/25

Chronologie:

Die Klägerin ließ sich in 2015 Brustimplantate des Herstellers Allergan einsetzen, die im Verdacht stehen, das Karzinom ALCL auszulösen. Sie ist bei der Auxilia rechtsschutzversichert. Trotz zahlreicher Versuche gelang es den Prozessvertretern der Klägerin nicht, den begehrten Deckungsschutz für das Vorgehen gegen den CE-Zertifizierer LNE/G-MED zu erhalten, dem der Vorwurf gemacht wird, die Zertifizierung zu spät eingestellt zu haben. Stattdessen erteilte die Auxilia eine "Abwehrdeckung" der Kundin gegenüber, wonach ihr eine Abwehr des Vorgehens ihrer Prozessbevollmächtigten erteilt wurde, woraufhin eine Gebührenklage erforderlich war.

Verfahren:

Die befasste Kammer des LG Hildesheim stellte rasch klar, dass es auch diese Klage (es war gegen die Auxilia RSV bereits vor einigen Monaten eine weitere Gebührenklage notwendig) für begründet ansehe und von ihrer Auffassung aus dem Vorprozess keinerlei Anstalten mache, nun abzuweichen. Auf dringendes Anraten schlossen die Parteien sodann einen Vergleich mit einer Kostenquote von 5 % zu 95 % zu Lasten der Auxilia RSV.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Es gibt in der Rechtsschutzversicherungsbranche mehrere "schwarze Schafe". Nicht nur gegen die Beklagte, sondern insbesondere auch die DEVK gehen bundesweit Kunden und Kundinnen gerichtlich vor, da diese sich trotz Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage ständig weigert, zu regulieren. Rechtspolitik und Rechtsprechung machen es der Versicherungsbranche leicht, so zu agieren. In den USA wäre das nicht ohne weiteres möglich, denn dort existiert das Konstrukt der "punitive damages"! Danach erhält ein Versicherer, der systematisch unter Vorwand, nicht regulieren zu müssen, die Quittung von Gerichten präsentiert, die auch gerne "punitive damages", also einen Strafschadenersatz im Millionenbereich zusprechen.

In der vorliegenden Sache geht die Auxilia quasi "sehenden Auges" in einen Prozessverlust, der die Versichertengemeinschaft belastet und das Image der Branche massiv beeinträchtigt. Gerade dieser Versicherer war es auch, der der Versicherungsnehmerin telefonisch mitgeteilt hatte, ihr beabsichtigtes Vorgehen gegen den Hersteller Allergan würde nicht vom Versicherungsumfang umfasst sein, ohne auf die sogenannte "Folgenereignistheorie" hinzuweisen, mit der gerade dieser Versicherer auch großspurig Marketing betreibt, "er würde sich entgegen anderen Mitbewerbern auf dem Markt an diese Theorie halten". Nach dieser Theorie kommt es nicht auf das Datum des Einsetzen eines Implantates an, sondern auf den Zeitpunkt, in dem Schäden eintreten. Erst, als die Prozessvertreter der Klägerin diesen Vorgang etwa zwei Jahre später bemerkten und die Auxilia hiermit konfrontierten, hieß es dann lapidar: "Die (zweijährige) Verzögerung bitten wir zu entschuldigen. Selbstverständlich decken wir ab...." Ein Schelm, der Böses dabei denkt, meint Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

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Auxilia Rechtsschutzversicherung erleidet erneut Prozessklatsche in Allergankomplex, LG Hildesheim 3 O 117/25

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