Auxilia Rechtsschutzversicherung erleidet weitere Prozessklatsche, AG Fürth, Az. 340 C 476/25
Chronologie:
Die Versicherungsnehmerin der Auxilia ist Kinderkrankenschwester. Sie befand sich wegen einer diagnostischen Hüftkopfnekrose zur Vornahme einer Hüft-TEP-Operation zur Behandlung in einer Klinik. Die Behandlung ist, auch nach Eingeständnis der behandelnden Ärzte fehlerhaft verlaufen. Diese geben explizit an: "Uns ist bei der OP ein Fehler unterlaufen". Rechtsschutzversicherer der Geschädigten ist die Auxilia, mit Sitz in München. Auf Deckungsanfrage der Anwälte der Geschädigten teilt die Auxilia mit, sie sei lediglich bereit, für die anwaltliche außergerichtliche Tätigkeit eine 1,3 RVG Gebühr zu zahlen. Die Anwälte beanspruchen wenigstens eine 1,8 RVG Gebühr.
Verfahren:
Das Amtsgericht Fürth hat mit der Auxilia kurzen Prozess gemacht und klargestellt, dass eine Abrechnung auf Basis einer 1,3 RVG Gebühr abwegig ist.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es gibt in der Rechtsschutzbranche einige "schwarze Schafe"! Zu diesen gehört neben der DEVK, HUK Coburg, LVM und einigen anderen insbesondere auch die Auxilia RSV mit Sitz in München. Die Regulierungspraxis dieses Versicherers ist nicht nur unseriös, sondern grenzt bereits, was der Öffentlichkeit leider nicht bekannt ist, an einer strafrechtlichen Verwirklichung, denn Sachbearbeiterinnen der Auxilia gaukeln den Versicherungsnehmerinnen auch gerne einmal vor, die Auxilia sei nicht eintrittspflichtig, was nicht der Wahrheit entspricht. In der hier vorliegenden Angelegenheit meinte der Versicherer, die Honorierung einer 1,3 RVG-Gebühr sei angemesssen. Bei dieser Gebührenhöhe handelt es sich um Gebühren, die jeder Anwalt für die Bearbeitung eines Bagatellunfalls mit Stoßstangenschaden, einer Arbeitszeit von 30 Minuten und einem Schadenumfang von vielleicht 800 Euro erhält, nicht jedoch ein Anwalt in einem komplexen arzthaftungsrechtlichen Fall. Das Gericht hat festgestellt, dass sämtliche Bemessungskriterien für die Honorierung der begehrten Ansprüche erfüllt seien und der Auxilia damit mit ihrer verfehlten Rechtsauffassung einen "Strich durch die Rechnung gemacht". Die Entscheidungsträger dieses Versicherers, die sich mit ihrer Regulierungspraxis auch in zahlreichen anderen Fällen auf sehr "dünnem Eis bewegen", sollten sich einmal Gedanken machen, ob sie die Versichertengemeinschaft zukünftig weiterhin mit unnötigen gerichtlichen Inanspruchnahmen und Zusatzkosten behelligen wollen, denn die hierdurch entstehenden Zusatzkosten gehen zu deren Lasten, stellt RA Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
vom 20.11.25
vom 10.11.25
vom 03.11.25