Deurag RSV verliert Deckungsklage im Allergankomplex, AG Wiesbaden, Az. 926 C 828/25
Chronologie:
Die Klägerin ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Sie begehrt von der Deurag den Deckungsschutz für ein zunächst außergerichtliches Vorgehen gegen den Hersteller Allergan, deren Brustimplantate mit texturierter Oberfläche im Verdacht stehen, das ALCL-Karzinom auszulösen. Allergan musste diese Implantate daraufhin Ende 2018 vom Markt nehmen. Der Klägerin, bei der eine Kapselfibrose im Endstadium diagnostiziert wurde und die unter schmerzhaften Lymphknoten leidet, wird der Versicherungsschutz mit der Behauptung verweigert, das Vorgehen gegen den Hersteller sei mutwillig und habe keinerlei Erfolgsaussichten.
Verfahren:
Das Amtsgericht Wiesbaden stellt fest, dass die Deurag verpflichtet ist, der Klägerin den bedingungsgemäßen Deckungsschutz für das begehrte Vorgehen zu erteilen. Insbesondere stellt das Gericht klar, dass es völlig ausreiche, wenn die Klägerin kausale Schäden behauptet, denn schließlich sieht der Versicherungsvertrag gerade vor, dass auch für behauptete Schäden Rechtsschutz verlangt werden kann. Im Übrigen sei die Deurag auch mit ihren Einwendungen präkludiert, denn sie hätte den Deckungsschutz unverzüglich verweigern müssen und nicht eine geraume Zeit lang auf die umfangreich gestellte Deckungsanfrage hin zuwarten dürfen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt, mit welch einer erheblichen Blockadepraxis einige deutsche Rechtsschutzversicherer versuchen, sich ihrer Deckungspflicht zu entziehen. Einige schwarze Schafe heben sich mit einer erheblich unseriösen Regulierungspraxis hervor, so dass die betroffenen Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen vor einem beabsichtigten Vorgehen in der Hauptsache zunächst einmal ihre eigene Rechtsschutzversicherung verklagen muss, um den begehrten Deckungsschutz zu erhalten. Hier sind Rechtsprechung und Rechtspolitik gefordert, diesen Strategien einen deutlichen Riegel vorzuschieben, meint Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Avocat au Barreau de Paris.
vom 10.11.25
vom 03.11.25
vom 03.11.25