Zum Hauptinhalt
Landgericht Köln vom 19.02.25

DEVK erleidet peinliche Prozessklatsche vor Landgericht Köln, Az. 24 O 224/23, in Allergankomplex

Chronologie:

Die Klägerin macht mit der Klage ihre Deckungsansprüche gegen die DEVK Rechtsschutzversicherung geltend. Inhaltlich handelt es sich um den sogenannten "Allergan-Komplex", wonach dem Hersteller von Brustimplantaten vorgeworfen wird, karzinomerzeugende Implantate vertrieben zu haben. Ende 2018 wurde dem Hersteller von der Zertifizierungsstelle untersagt diese weiter zu vertreiben, so dass sie vom Markt genommen werden mussten. Die mandatierten Prozessvertreter der Klägerin begehrten von der Rechtsschutzversicherung der Klägerin den Deckungsschutz für die Vorgehen gegen den Hersteller, den Zertifizierer und dessen Aufsichtsbehörde, der jeweils verweigert wurde, daher war die Deckungsklage geboten.

Verfahren:

Das Landgericht Köln hatte bereits in der mündlichen Verhandlung im Dezember 2024 der DEVK aufgezeigt, sie möge die Rechtsschutzfälle abdecken, wogegen sich diese indes vehement verwehrte und dem Vergleichsvorschlag des Gerichtes eine klare Absage erteilte. Die Quittung stellt das Landgericht der DEVK nunmehr mit deren Verurteilung aus. Im Klartext heißt es: "Es wird festgestellt, dass die Beklagte (DEVK) verpflichtet ist, der Klägerin für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen die Allergan Ldt, den CE-Zertifizierer LNE/G-MED und gegen dessen Aufsichtsbehörde ANSM, bedingungsgemäß Versicherungsschutz zu gewähren. Das Gericht stellt in der Begründung u.a. fest, dass die DEVK für den Fall, dass sie die Deckungsverweigerung auf fehlende Informationen stützt, sie auch klar und unmissverständlich zu erklären habe, welche Informationen denn noch fehlen würden und aus welchen Gründen sie den Deckungsschutz ablehnt. Daran fehlt es hier (wie so oft bei der Beklagten in Parallelfällen). Im Übrigen zeigt das Gericht der DEVK auf, dass ihr Einwand, der Anspruch sei noch nicht fällig, nicht durchgreife, da ein Versicherer "unverzüglich" darüber zu informieren hat, wenn er eine Deckung wegen fehlender Erfolgsaussichten ablehnen will. Auch diese rechtliche Vorgabe versucht die DEVK immer wieder zu untergraben.

Anmerkungen von Ciper & Coll:

Das Regulierungsverzögerungsverhalten der DEVK Rechtsschutzversicherung ist der Anwaltschaft aus zahlreichen Parallelfällen hinreichend bekannt: So ist die DEVK der wohl einzige Rechtsschutzversicherer bundesweit, der in Arzthaftungs- und Medizinproduktefällen mittels ihrer eigenen Sachbearbeiter sich die vollständigen Behandlungsunterlagen zwecks Überprüfung vorlegen lässt, auch von Vor- und Nachbehandlern. Da hilft dann auch der Hinweis nicht weiter, die fachmedizinische Aufarbeitung möge doch einmal einem qualifizierten Fachgutachter und einer qualifizierten Arzthaftungskammer, bzw. einem Arzthaftungssenat überlassen bleiben. Es ist schlichtweg unseriös, wenn ein Versicherer eine fachmedizinisch ungebildete Person, offensichtlich allein zum Zweck der Regulierungsverzögerung oder -verweigerung komplexe medizinische Detailfragen klären lassen will. Die passende Verurteilung erhält die DEVK nun, die ihre Ausgaben offenbar lieber in marktschreierische Werbeaktionen und teure Sponsorenverträge steckt, so wie es gerne auch Mitbewerber wie die ARAG machen, als ihren gesundheitlich geschädigten Kundinnen auch noch alle möglichen Steine bei der Regulierung in die Wege zu legen. Weitere Deckungsklagen gegen diesen Versicherer sind anhängig, oder bereits avisiert, so Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Avocat au Barreau de Paris.

 

Medizinrecht – Medizinprodukterecht: Landgericht regt im Verfahren gegen Allergan Ltd. einen Vergleich an

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Behandlungsfehler nach Injektionstherapie eines Keloids

LVM Rechtsschutzversicherung erleidet dritte Bruchlandung vor Landgericht Münster, Az. 115 O 155/24

Weitere Prozesserfolge laden...

DEVK erleidet peinliche Prozessklatsche vor Landgericht Köln, Az. 24 O 224/23, in Allergankomplex

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen