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DEVK RSV weiter auf Abwegen: Rechtsschutzversicherer verweigert mit Methode Deckungszusagen

Die DEVK Rechtsschutzversicherung gilt in der Anwaltschaft seit Jahren als ein „schwarzes Schaf“ der deutschen Rechtsschutzversicherungswirtschaft. Keine andere Rechtsschutzversicherung verzögert, verweigert und blockiert nach den Erfahrungen vieler  Anwälte und Fachanwälte mit einer derartigen Vehemenz den berechtigten Deckungsschutz ihrer Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer. Diese Erfahrung betrifft dabei nicht nur Einzelfälle.

Dabei macht der Rechtsschutzversicherer auch vor jahrzehntelangen Versicherungsnehmern keinen Halt, die ihre Versicherungsprämien regelmäßig gezahlt haben und im Schadensfall auf den vertraglich zugesagten Rechtsschutz angewiesen sind. Gerade in komplexen medizinrechtlichen Auseinandersetzungen zeigt sich, dass die DEVK Rechtsschutzversicherung insbesondere bei schwerwiegenden Gesundheitsschäden ein gesteigertes Bemühen entfaltet, sich ihrer vertraglich vereinbarten Regulierungspflicht zu entziehen. Je größer der Gesundheitsschaden, desto größer offenbar der Widerstand gegen eine Deckungszusage im Medizinrecht und Personenschadenrecht.

Unsere auf Personenschadenrecht, Arzthaftungsrecht und Medizinrecht spezialisierte Kanzlei Ciper & Coll. Rechtsanwälte verzeichnet allein aus der letzten Januarwoche 2026 insgesamt acht Mandate, in denen die DEVK Rechtsschutzversicherung den begehrten Deckungsschutz nicht freiwillig erteilt. In sämtlichen Fällen sahen sich die Mandanten gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um ihren Deckungsanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung durchzusetzen.

Unter der Schaden-Nummer 2025.99.05.03474.0 begründet die DEVK in einer zehnseitigen Einlassung, weshalb sie sich nicht verpflichtet fühle, den vertraglich geschuldeten Rechtsschutz zu gewähren. Die dort angeführten Argumente erweisen sich aus Sicht unserer Kanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht bei näherer Prüfung als weitgehend substanzlos und rechtlich nicht tragfähig.

Regelmäßig erhebt die DEVK den Einwand angeblich fehlender Erfolgsaussichten. Diese Vorgehensweise ist nach den Erfahrungen spezialisierter Anwälte im Medizinrecht typisch für den Umgang dieses Rechtsschutzversicherers mit Personenschadenfällen. Die Anwaltschaft wird zunächst aufgefordert, umfangreiche medizinische Behandlungsunterlagen sämtlicher Vor- und Nachbehandler vorzulegen. Anschließend werden diese hochkomplexen medizinischen Sachverhalte nicht etwa durch unabhängige Fachgutachter, sondern durch interne, fachmedizinisch nicht ausgebildete Sachbearbeiter bewertet.

Ein solches Vorgehen ist aus Sicht eines Fachanwalts für Medizinrecht nicht nur sachwidrig, sondern rechtlich bedenklich. Es ist nicht Aufgabe eines Rechtsschutzversicherers, medizinische Behandlungsfehler oder Fragen der Kausalität eigenständig zu bewerten, um daraus eine Leistungsablehnung der Rechtsschutzversicherung abzuleiten. Ob eine Behandlung nicht lege artis war und einen Gesundheitsschaden verursacht hat, ist vielmehr durch unabhängige, hochqualifizierte medizinische Sachverständige zu klären, wie sie in Arzthaftungsprozessen von den Gerichten bestellt werden.

Aufgrund dieser Regulierungspraxis wird die DEVK Rechtsschutzversicherung von Ciper & Coll. als der bundesweit schlechteste Rechtsschutzversicherer angesehen, erklärt Dr. D. C. Ciper, LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, der regelmäßig Mandanten in Streitigkeiten mit Rechtsschutzversicherungen vertritt.

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