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OLG Köln vom 15.05.25

DEVK RSV knickt in Allergankomplex vor Oberlandesgericht Köln ein, OLG Köln, 9 U 35/25

Chronologie:

Die Klägerin ließ sich in 2014 Brustimplantate des Herstellers Allergan einsetzen, die im Verdacht stehen, die aggressive Karzinomart ALCL auszulösen. Sie ist bei der DEVK rechtsschutzversichert und begehrt den Deckungsschutz für ein rechtliches Vorgehen gegen den Hersteller, den Implanteur, den CE-Zertifizierer, sowie dessen Aufsichtsbehörde, den die DEVK mit der Behauptung, es würde sich nur um "einen" Rechtsschutzfall handeln, im wesentlichen verweigert, woraufhin die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste.

Verfahren:

Mit dem Vorgang war bereits das Landgericht Köln (Az. 24 O 224/23) befasst und hatte die DEVK dazu verurteilt, der Klägerin für die zunächst außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen den Hersteller, den Implanteur, den CE-Zertifizierer und dessen Aufsichtsbehörde bedingungsgemäß Versicherungsschutz zu gewähren. Hiergegen zog die DEVK zum Oberlandesgericht Köln in Berufung, um diese unmittelbar vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist noch zurückzuziehen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Fast fünf Monate lang nach der eindeutigen Entscheidung des Landgerichtes Köln in dieser Angelegenheit benötigen die Entscheidungsträger der DEVK, die bereits an unterschiedlichen Stellen von Ciper & Coll. als "schlechtester Rechtsschutzversicherer" bundesweit bezeichnet worden ist, um festzustellen, dass sie ihrer vertraglichen Regulierungspflicht nachzukommen haben. Das ist nicht nur peinlich und unseriös, sondern mit dem Attribut "legalisierte Kriminalität" eindrucksvoll zu kennzeichnen: Es ist völlig unbegreiflich, dass ein deutscher Rechtsschutzversicherer seinen in der Gesundheit schwer geschädigten Kunden oder Kundinnen jegliche Steine in den Weg setzt, im eigenen Profitstreben, um sich unlauter seiner Regulierungspflicht zu entziehen. Würde es sich in dieser Sache lediglich um eine Ausnahme handelt, könnte man noch drüber hinwegsehen, die Regulierungsverweigerungs- und Blockade Strategie hat bei der DEVK aber Masche und weitere Deckungsklagen sind gegen diesen Versicherer aktuell anhängig. Ob die erlittenen Prozessverluste, wie der vorliegende tatsächlich zur Imageverbesserung beitragen, sei dahingestellt, scheinen die Entscheidungsträger der DEVK aber gar nicht erst zu interessieren..... bedauerlich für deren Versicherungskunden und -kundinnen, findet Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

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