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Landgericht Bonn

Ergo Rechtsschutzversicherung muss wegen ignorierter Zahlungsfrist Gerichtskosten zahlen, LG Bonn, 10 O 14/25

Chronologie:

Die Klägerin ließ sich in 2014 Brustimplantate des Herstellers Allergan einsetzen, die im Verdacht stehen, das ALCL-Karzinom zu verursachen. Sie ist bei der Ergo rechtsschutzversichert. Von ihr begehrt sie den Deckungsschutz für die Vorgehen gegen den Hersteller Allergan, den Implanteur, den CE-Zertifizierer und dessen Aufsichtsbehörde. Die Deckungsanfragen werden von der Ergo schlichtweg ignoriert, so dass gerichtliche Hilfe erforderlich wurde.

Verfahren:

Nach Klagezustellung wurde der Ergo wohl bewusst, dass sie die Vorgehen der Klägerin abzudecken und ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen habe und zahlte die begehrten Ansprüche aus. Das Landgericht Bonn hatte sodann nur noch die Frage der Kostenpflicht für das erforderlich gewordene Deckungsverfahren zu klären und verpflichtete die Ergo zur Zahlung eines erheblichen Anteils der Prozesskosten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Es ist völlig unverständlich, weshalb einige der deutschen Rechtsschutzversicherer ihrer Regulierungspflicht nicht nachkommen. In derartigen Fällen, so wie hier, hilft nur Konsequenz und Kompetenz der mandatierten Anwälte weiter. Die Anwälte sind Wirtschaftsunternehmen, die die ihnen zustehenden Honoraransprüche gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft im Zweifel gerichtlich durchsetzen müssen. Bei den tatsächlich vorgenommenen Deckungsklagen, die erforderlich werden, handelt es sich nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht lediglich um die Spitze des Eisberges. In weiteren nahezu 80 Prozent aller Rechtsschutzfälle geht der Abdeckung und angemessenen Honorierung ein umfangreicher Schriftwechsel mit dem Rechtsschutzversicherer voraus. Die Zusatzkosten durch gerichtliche Inanspruchnahmen gehen zu Lasten der Versichertengemeinschaft, was Rechtsschutzversicherern auch hinreichend bekannt ist.

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