Verkerkehrsunfallrecht – Schmerzensgeldrecht: HWS-, BWS- und LWS-Beschwerden nach Verkehrsunfall, 25.000,- Euro
Der Kläger erlitt aufgrund eines Auffahrunfalles Schmerzen im HWS- und BWS-Bereich und eine LWS-Distorsion. Die Haftungsfrage war eindeutig. Es ist allerdings eine 25prozentige Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeuges mitzuberücksichtigen.
Aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage wies das Gericht die Parteien darauf hin, dass eine gütliche Erledigung des Rechtsstreits sinnvoll sei. So könnte auf mehrere Gutachteneinholungen verzichtet werden. Unter Berücksichtigung der Gesamtschäden schlug das Gericht den Parteien sodann eine Entschädigungssumme von 25.000,- Euro vor, worauf sich diese einließen.
Die vergleichsweise Einigung in dieser Sache ist für alle Beteiligten sinnvoll. Den Parteien bleibt ein langjähriger unnötiger Prozess erspart und der Vergleich führt zur Entlastung der Gerichtsbarkeit, so Rechtsanwälte D.C. Mahr, LLM und Dr. DC ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.