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LG Coburg

HUK Coburg RSV erleidet weitere Prozesspleite, LG Coburg Az. 14 O 126/25

Chronologie:

Die Klägerin ließ sich in 2015 Brustimplantate des Herstellers Allergan einsetzen, die im Verdacht stehen krebsauslösend zu sein. Sie ist bei der HUK Coburg Rechtsschutzversicherung versichert und begehrt den Deckungsschutz für das Vorgehen gegen den Implanteur der Implantate. Die HUK Coburg verweigert den Deckungsschutz wegen "Vorvertraglichkeit". Im Jahre 2015 besaß die Klägerin noch keinen Rechtsschutzvertrag bei der Beklagten. Vorgeworfen wird dem Implanteur aber keine Fehlbehandlung anlässlich des Einsetzens der Implantate, sondern die fehlende Information der Klägerin zu Ende 2018 über die im Dezember 2018 erfolgte Rückrufaktion. Zu diesem Zeitpunkt war die Klägerin im Besitz des Rechtsschutzvertrages.

Verfahren:

Auf dringendes Anraten des Landgerichtes Coburg erteilt die HUK Coburg mittels ihres Prozessvertreters Triesch nach der mündlichen Verhandlung den begehrten Deckungsschutz für das Vorgehen gegen den Implanteur.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Nachdem die HUK Coburg RSV jahrzehntelang bundesweit als die wohl beste Rechtsschutzversicherung unter der Anwaltschaft bekannt war, hat es in der Führungsetage dieses Unternehmen offensichtlich Veränderungen gegeben, die dazu führen, dass sie von einer Spitzenposition auf eine der regulierungsunwilligsten Versicherer in Deutschland zu heruntergefallen ist. Mit oftmals haarsträubender Argumentation werden Kunden und Kundinnen die Regulierungen verweigert, zahlreiche weiteren Klagen sind bundesweit anhängig, was die Entscheidungsträger offenbar nicht tangiert, jeweils auf Kosten der gebeutelten und in ihrer Gesundheit erheblich geschädigten Versicherungsnehmer/-innen.  Derartigen Praktiken muss Rechtspolitik und Rechtsprechung einen Riegel vorschieben, denn die verlorenen Deckungsklagen gehen zu Lasten der gesamten Versicherungsgemeinschaft und belasten das Image der Versicherungsbranche. Der Anwaltschaft bleibt in derartigen Fällen gar nichts anderes übrig, als ihren geschädigten Mandante mit aller Konsequenz und Kompetenz gegen die regulierungsunwilligen Versicherer mittels gerichtlicher Hilfe zum Erfolg zu verhelfen, so wie in dieser Sache, meint RA Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Nervenverletzung nach fehlerhafter Venenpunktion, LG Mannheim, Az. 6 O 337/21
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: intraoperative Gesäßverbrennung, LG Düsseldorf
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Undokumentierter Sturz im Krankenhaus, LG Aachen, Az. 11 O 103/25
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HUK Coburg RSV erleidet weitere Prozesspleite, LG Coburg Az. 14 O 126/25

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