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Landgericht Coburg vom 13.05.25

HUK Coburg RSV in Allergankomplex erneut durch Landgericht Coburg zurechtgewiesen, LG Coburg, 14 O 695/24

Chronologie:

Die Klägerin ließ sich in 2011 Brustimplantate des Herstellers Allergan einsetzen, die im Verdacht stehen, die aggressive Karzinomart ALCL auszulösen. Sie ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert und begehrt für das Vorgehen gegen den Hersteller, sowie den Implanteur, der sie nicht über die von Allergan vorgenommene Rückrufaktion dieser Implantate im Dezember 2018 informiert hat, die vertraglich vereinbarten Deckungszusagen zu erhalten, was die HUK Coburg RSV verweigert, woraufhin gerichtliche Hilfe erforderlich wurde.

Verfahren:

Das Landgericht Coburg regt in der ersten mündlichen Verhandlung der HUK Coburg und ihrem Prozessvertreter Triesch gegenüber explizit "dringend" an, über eine gütliche Einigung nachzudenken, die streitgegenständlichen und beabsichtigten Vorgehen zu finanzieren. Der Versicherer hat nun noch zehn Tage Zeit, einer entsprechenden gütlichen Einigung näherzutreten, anderenfalls das Landgericht eine Entscheidung treffen wird.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Es ist immer wieder bedauerlich festzustellen, wie manche Rechtsschutzversicherer mit ihren Kunden und Kundinnen umgehen. Das ist leider der Öffentlichkeit gar nicht bekannt. Nicht zuletzt konnte der Verfasser Tim Horacek in einer versicherungswissenschaftlichen Studie mit dem Titel: "Die Rechtsschutzversicherung im Großschadenfall" anhand empirischer Untersuchungen von etwa 8.000 Fällen eruieren, dass rund 70 Prozent aller von Rechtsschutzversicherungen abgelehnten Deckungen, nicht rechtens waren. Dabei gibt es unter den Versicherern durchaus qualitativ große Unterschiede in der Regulierungspraxis. Während einige unverzüglich, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, auf eine Deckungsanfrage der Anwaltschaft hin eine Deckung erteilen, halten sich andere nicht an diese Fristen, oder negieren in oftmals völlig unverständlicher Art und Weise ihre Regulierungspflicht. Bei derartigen "schwarzen Schafen", die damit das Image der gesamten Versicherungsbranche in Verruf bringen, kommen ihre Kunden und Kundinnen nur durch hartnäckige und konsequente Durchsetzung ihrer Rechte zum Erfolg. Weder Versicherungsnehmer, noch deren mandatierte Rechtsanwälte sind "Bittsteller", wenn es um die die vertragliche Regulierungsverpflichtung einer Versicherung geht. Deren Spekulation auf eine Zermürbungstaktik mag manchmal von Erfolg gekrönt sein, denn auch die Anwaltschaft hat im Grunde weder die Zeit, noch die Muße dazu, sich mit derartigen unseriösen Regulierungspraktiken "herumschlagen" zu müssen, die Kapazitäten bindet, die in die eigentliche Sachbearbeitung einzubringen sind. Stoßen diese Versicherer aber auf Kompetenz und Konsequenz, haben sie mit schlechten Karten gespielt, stellt Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht heraus.

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