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Landgericht Münster vom 09.03.25

LVM Rechtsschutzversicherung liegt in weiterer Allergansache daneben, LG Münster, Az. 115 O 154/24

Chronologie:

Die Klägerin ließ sich in 2016 in Bielefeld Brustimplantate mit rauer Oberfläche des Herstellers Allergan einsetzen, die im Verdacht stehen, die aggressive Karzinomart ALCL auszulösen. Der Produzent musste diese Ende 2018 aus dem Verkehr ziehen, nachdem ihm der CE-Zertifizierer eine weitere Zertifizierung nicht mehr ausstellen wollte. Statistiken hatten darauf hingewiesen, dass sich die Karzinomfälle zwischenzeitlich gehäuft hatten.

Die Prozessvertreter der Klägerin erbaten von ihrer Rechtsschutzversicherung, der LVM den Deckungsschutz für die Vorgehen gegen gegen vier Schädiger. Diese weigerte sich aber zur Regulierung und argumentierte im wesentlichen, es handele sich um "ein Gesamtgeschehen", die Klägerin solle gegen alle vier Schädiger gemeinschaftlich vorgehen. Im übrigen würde der Hersteller der Implantate sowieso niemals vorgerichtlich zahlen, daher solle die Klägerin diesen unverzüglich, ohne vorgerichtliche Verhandlungen vor Gericht ziehen.

 

Verhandlung:

Die Kammer des Landgerichtes Münster hatte bereits in einem inhaltlich ähnlichen Fall konstatiert, dass es sich völlig unabhängig, ob es sich in diesem Gesamtkomplex um einen "einheitlichen Lebenssachverhalt handelt", es jedenfalls um vier Rechtsschutzfälle handele. Das versteht sich bereits aus der Natur der Sache: Ein britischer Hersteller kann gar nicht gemeinschaftlich mit einem deutschen Implanteur, der auf eine Rückrufaktion nicht hinweist und einen CE-Zertifizierer, der in Paris seinen Sitz hat, sowie dessen Aufsichtsbehörde "gemeinschaftlich" verklagt werden. Dieses stellt eine Selbstverständlichkeit dar, die auch der Prozessvertreter Henssen der LVM wissen müsste.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Der sogenannte Allergan-Brustimplantats-Komplex befasst aktuell zahlreiche Gerichte. Dabei haben die Betroffenen erst einmal mit unsäglichen und unseriösen Regulierungsverweigerungs- und Verzögerungstaktiken deutscher Rechtsschutzversicherer zu tun: Es werden geradezu "mit der Lupe" Möglichkeiten gesucht, sich der rechtlichen Verpflichtung zur Abdeckung der Vorgehen zu entledigen. Eine unrühmliche Position nehmen dabei u.a. die ARAG, HUK Coburg, DEVK, Auxilia und LVM ein, um nur Beispiele zu benennen, die sich lieber verklagen lassen, anstatt ihren vertragsrechtlichen Verpflichtungen und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen, bemerkt Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Avocat au Barreau de Paris.

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