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OLG Düsseldorf

LVM Rechtsschutzversicherung: Erneute vorhersehbare Prozessklatsche – 30.000 Euro, OLG Düsseldorf (I-24 U 202/25)

Chronologie:

Die LVM Rechtsschutzversicherung zog mittels ihres Prozessvertreters Triesch in einem rechtsschutzversicherten Mandat nach einer Prozessniederlage vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 1 O 64/25) in Berufung zum OLG Düsseldorf. Vorausgegangen war ein fast zweijähriger „Kampf“ einer karzinomerkrankten Versicherungsnehmerin um den Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung für ihr beabsichtigtes zivilrechtliches Vorgehen.

Nachdem die LVM Rechtsschutzversicherung bereits vor dem Landgericht Münster mit klarer richterlicher Diktion zur Regulierung verurteilt worden war, zog sie das unseriöse Register der sogenannten Abwehrdeckung der Rechtsschutzversicherung, mit der Folge, dass sie trotz Verurteilung nichts zu zahlen brauchte und dass die Versicherungsnehmerin selbst auf Zahlung der anwaltlichen Honoraransprüche verklagt werden musste.

In einer an Eindeutigkeit nicht zu überbietenden Urteilsbegründung stellte das Landgericht Düsseldorf in dem erforderlichen Folgeprozess nochmals die Zahlungspflicht der LVM Rechtsschutzversicherung heraus und vermied es dabei nicht, deren Regulierungsverhalten als geradezu unseriös darzustellen. Gegen diese Entscheidung legte die LVM Rechtsschutzversicherung sodann die hiesige Berufung ein.

Verfahren:

Mit Beschluss vom 22.01.2026 verwarf das OLG Düsseldorf die Berufung der LVM Rechtsschutzversicherung bereits als unzulässig. Diese hat sämtliche Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Beschluss verdeutlicht erneut, dass eine Klage gegen die Rechtsschutzversicherung bei verweigertem oder verzögertem Deckungsschutz rechtlich erfolgreich sein kann.

Anmerkungen von unserer Kanzlei Ciper & Coll. Rechtsanwälte:

Der Öffentlichkeit ist vielfach nicht bekannt, mit welchen oftmals unseriösen Regulierungsverweigerungs- und Verzögerungspraktiken einige bundesdeutsche Rechtsschutzversicherer agieren. Anstatt ihren Versicherungsnehmern zur Seite zu stehen, wird blockiert, verweigert und verzögert, sodass Versicherungsnehmer häufig vor dem Problem stehen: Rechtsschutzversicherung zahlt nicht.

Einige Rechtsschutzversicherer wie z. B. die DEVK, die Auxilia, die HUK Coburg oder – wie hier – die LVM Rechtsschutzversicherung, lassen keine Möglichkeit aus, ihren oftmals gesundheitlich schwer geschädigten Kunden und Kundinnen erhebliche Hürden in den Weg zu legen. Gerade bei schwer erkrankten Versicherungsnehmern ist die Durchsetzung des Deckungsschutzes gegenüber der Rechtsschutzversicherung von existenzieller Bedeutung.

In solchen Fällen hilft nur eine konsequente und kompetente Rechtsvertretung durch einen Anwalt für Medizinrecht. Als Fachanwalt für Medizinrecht und Anwalt für Medizinrecht unterstützt Rechtsanwalt Dr. DC Ciper, LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, Mandanten bundesweit bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Rechtsschutzversicherer, insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung Leistungen verweigert oder verzögert.

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