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Landgericht Zweibrücken vom 07.10.24

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 20.000 € Schmerzensgeld nach fehlerhafter Paraodontosebehandlung

Sachverhalt:

Die Klägerin litt an Kiefergelenksbeschwerden und erhielt über ein Jahr eine Parodontosebehandlung. Sodann sollte zusätzlich eine Kronenpräparation erfolgen. Die Klägerin wies den Beklagten darauf hin, dass sie sich erkundigt hätte und eine Parodontosebehandlung und die Abformung für die Kronen nicht gleichzeitig durchgeführt werden dürften. Trotz dieses Hinweises nahm der Beklagte die Abdrücke für die Krone während der laufenden Parodontosebehandlung, als das Zahnfleisch noch geschwollen war und sich zurückzog. Dies führte dazu, dass die Abdrücke nicht die natürliche Position des Zahnfleisches widerspiegelten.

Zusätzlich setzte der Beklagte Kronen mit zu dicken Rändern ein. Diese Fehler führten bei der Klägerin zu erheblichen Schmerzen und Zahnfleischentzündungen. Trotz mehrfacher Besuche bei dem Beklagten aufgrund der anhaltenden Beschwerden wurden keine geeigneten Behandlungen gegen die Entzündungen durchgeführt. Die Klägerin musste schließlich eine Zweitmeinung einholen, bei der die Ursachen für ihre Beschwerden in den falschen Abdrücken und den zu dicken Kronenrändern diagnostiziert wurden. Sie leidet bis heute unter den Folgen dieser fehlerhaften Behandlungen, einschließlich zurückziehendem Zahnfleisch und anhaltenden Schmerzen.

 

Chronologie:

Bereits außergerichtlich wurden diverse fachzahnmedizinische Sachverständigengutachten eingeholt. Das Landgericht Zweibrücken prüfte diese umfassend und gab beiden Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend regte es den Abschluss eines Vergleichs an. Dem ersten Vergleichsangebot der Beklagten trat die Klägerseite nicht näher; erst nach Erhöhung des Schmerzensgeldbetrags auf 20.000,00 € kam ein Vergleich zustande, dem beide Parteien nähertraten.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Im vorliegenden Fall gab es ein sehr großes Volumen an Behandlungsunterlagen, die gesichtet und ausgewertet werden mussten. Erschwerend kam hinzu, dass die Gegenseite zunächst keinerlei Regulierungsbereitschaft zeigte. Nach einem langen Verhandlungsprozess konnte jedoch schließlich ein Schmerzensgeldbetrag erstritten werden, der dem Leiden der Klägerin ausreichend Rechnung trägt, wie Dr. DC Ciper, LLM, anmerkt.

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