Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 32.000,00 € Schmerzensgeld nach Überresektion im Intimbereich
Sachverhalt:
Die Klägerin stellte sich in der Klinik der Beklagten vor, der eine Hypertrophie der inneren Schamlippen und des Klitorismantels diagnostizierte. Daraufhin erfolgte eine Reduktion der inneren Schamlippen und eine Straffung des Klitorismantels. Nach der Operation litt die Klägerin an starken Schmerzen, konnte sich sechs Wochen lang nicht setzen und ab der 7. Woche nur mit einem Sitzring sitzen. Heute braucht sie zwar keinen Sitzring mehr, leidet jedoch weiterhin unter starken Schmerzen beim Aufsetzen. Sie kann weder mit angewinkelten Beinen auf der Seite liegen noch in die Hocke gehen, um Dinge aufzuheben. Der Beklagten wird vorgeworfen behandlungsfehlerhaft zu viel Gewebe entfernt zu haben. Die inneren Schamlippen wurden behandlungsfehlerhaft fast restlos entfernt.
Chronologie:
Das Landgericht Nürnberg-Fürth ließ die Angelegenheit mittels eines gynäkologischen Sachverständigengutachtens hinterfragen. Dieser bestätigte, dass im mittleren und hinteren Teil von einer Überresektion und damit von einem Fehler bei der Planung des zu resezierenden Gewebes ausgegangen werden muss. Das Gericht schlug den Parteien sodann den folgenden Vergleich vor: Die Beklagte zahlt an die Klägerin einen Schmerzensgeldbetrag i.H.v. 32.000,00 € zzgl. ihrer außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Die Parteien traten diesem Vergleich näher.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In der Regel wird vor Gericht ein sogenannter Widerrufsvergleich geschlossen. Die Parteien haben somit die Möglichkeit - falls Sie Ihre Meinung ändern sollten - den Vergleichsschluss innerhalb der gesetzten Frist zu widerrufen. Erst nach Ablauf der Widerrufsfrist wird der Vergleich wirksam, erläutert Dr. DC Ciper, LLM.