Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Bewusstlosigkeit und Angstzustände nach Diazepamgabe, LG Aachen, Az. 11 O 10/25
Chronologie
Die Patientin befand sich in psychiatrischer Behandlung und erhielt das sedierende Medikament Diazepam. Während eines Spaziergangs im Krankenhaus verlor sie das Bewusstsein.
Der Behandlerseite wurde vorgeworfen, nicht ausreichend berücksichtigt zu haben, dass parallel verabreichte Psychopharmaka den Abbau von Diazepam verlangsamen können. Hierdurch soll sich die Konzentration des Medikaments bei unveränderter Dosierung bis hin zu einer Intoxikation erhöht haben.
Zudem soll die Patientin nicht hinreichend über die möglichen Wechselwirkungen aufgeklärt und nicht engmaschig kontrolliert worden sein. Sie leidet bis heute unter erheblichen Angstzuständen.
Verfahren
Das Landgericht Aachen führte eine Beweisaufnahme durch und teilte den Parteien anschließend seine vorläufige rechtliche Einschätzung mit.
Auf Anregung des Gerichts schlossen die Parteien einen Vergleich und beendeten das Verfahren einvernehmlich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Bei der Verabreichung stark sedierender Medikamente müssen mögliche Wechselwirkungen mit weiteren Arzneimitteln sorgfältig berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere die Dosierung, die Überwachung des Patienten und die ärztliche Risikoaufklärung.
Kommt es nach der Medikamentengabe zu einer Bewusstlosigkeit oder anderen erheblichen Komplikationen, ist zu prüfen, ob die Behandlung und Überwachung dem medizinischen Facharztstandard entsprachen, stellen die sachbearbeitenden Rechtsanwälte der Kanzlei Ciper & Coll. heraus.
vom 06.08.26
vom 29.07.26
vom 22.07.26