Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Darmverletzung bei Routine-OP, LG Krefeld, Az. 3 O 176/25
Sachverhalt:
Der Kläger befand sich zur operativen Entfernung der Gallenblase in der Einrichtung der Beklagten. Während des Eingriffs kam es zu einer behandlungsfehlerhaften Dünndarmverletzung, die zunächst nicht erkannt wurde. Trotz starker Schmerzen, massivem Blähbauch und weiterer deutlicher Warnsignale erfolgte über mehrere Tage keine adäquate Diagnostik, sondern lediglich eine symptomatische Behandlung. Erst am vierten Tag nach der Operation wurde eine CT-Untersuchung durchgeführt, die eine Darmperforation mit eitriger Bauchfellentzündung bestätigte. Es folgten mehrere Not- und Revisionsoperationen. Der Kläger erlitt erhebliche Schmerzen, eine schwere Infektion, einen Platzbauch sowie eine langwierige Wundheilungsstörung.
Bis heute leidet der Kläger unter massiven Verdauungsbeschwerden, Gewichts- und Muskelverlust sowie einer Verschlechterung seiner vorbestehenden Neuropathie, da notwendige Reha-Maßnahmen aufgrund des Eingriffs aktuell nicht möglich sind.
Chronologie:
Im Verfahren gegen die Beklagte hat das Gericht der Klage in vollem Umfang stattgegeben und dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 € zugesprochen. Damit wurde bestätigt, dass die im Rahmen der Gallenblasenoperation verursachte Darmperforation sowie die mehrtägig verzögerte Diagnosestellung eine erhebliche Pflichtverletzung darstellen. Mit dem Urteil wurde zugleich festgestellt, dass dem Kläger auch zukünftige materielle Schäden zu ersetzen sind.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Darmverletzungen gehören zu den bekannten Risiken laparoskopischer Eingriffe. Aufgrund des eingeschränkten Sichtfelds und der engen anatomischen Verhältnisse können Darmstrukturen leicht verletzt werden. Entscheidend ist, dass eine mögliche Läsion intraoperativ erkannt oder postoperativ frühzeitig diagnostiziert wird. Ein übersehener oder verspätet behandelter Darmdefekt kann schwerwiegende Komplikationen wie Peritonitis oder Sepsis nach sich ziehen und gilt medizinisch wie rechtlich regelmäßig als gravierendes Versäumnis, erklärt Fachanwalt Dr. DC Ciper, LLM.
vom 10.11.25
vom 03.11.25
vom 03.11.25