Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Dauerhafte Schäden nach verspäteter Schlaganfall-Diagnose
Sachverhalt:
Der Kläger litt unter starken Verwirrtheitszuständen und anderen neurologischen Auffälligkeiten, die nach einer Biopsie im Halsbereich auftraten. Trotz wiederholter Hinweise auf schwerwiegende Symptome unterließ es der behandelnde Arzt in der Notaufnahme, eine umfassende neurologische Untersuchung vorzunehmen und den Kläger stationär aufzunehmen. Erst nach Konsultation der Hausärztin wurde die richtige Diagnose gestellt, und der Kläger wurde umgehend in eine spezialisierte Klinik überwiesen, wo mehrere Schlaganfälle festgestellt wurden. Durch die Verzögerung in der Behandlung erlitt der Kläger dauerhafte Schäden, insbesondere im Bereich der Feinmotorik und Sprachfähigkeit.
Chronologie:
Das Landgericht Stuttgart hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt, das die erhobenen Vorwürfe in Bezug auf die konsequente und zügige Diagnostik teilweise bestätigte. Das Gericht schlug den Parteien den folgenden Vergleich vor: Der Beklagte zahlt an den Kläger einen Schmerzensgeldbetrag, über dessen Höhe Stillschweigen bewahrt wurde.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Beim plötzlichen Auftreten neurologischer Defizite obliegt es der ärztlichen Sorgfaltspflicht, unverzüglich abzuklären, ob ein Schlaganfall vorliegt. In einem solchen Fall besteht lediglich ein begrenztes Zeitfenster von wenigen Stunden, um durch eine Lysetherapie dauerhafte gesundheitliche Schäden zu verhindern. Die im Rahmen des Vergleichs erzielte Summe stellt nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. DC Ciper, LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Beeinträchtigungen des Klägers dar.