Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Dauerhafte Schulterverletzung durch unterlassene MRT, LG Kassel, Az. 2 O 1906/21
Sachverhalt:
Der Kläger stürzte während eines stationären Aufenthalts im Januar 2018 und verletzte sich an der rechten Schulter. Trotz anhaltender Beschwerden und fehlender Besserung unter Physiotherapie unterblieb eine weitergehende Diagnostik durch die Klinik. Erst nach Entlassung wurde eine MRT veranlasst, die eine massive Sehnenruptur zeigte. Eine rechtzeitige Diagnostik hätte eine frühere Operation und die Vermeidung bleibender Schäden ermöglicht. Heute leidet der Kläger unter einer dauerhaften Bewegungseinschränkung, es wurde ein GdB von 50 festgestellt. Das Gericht erkannte eine fehlerhafte Befunderhebung und einen groben Behandlungsfehler an.
Chronologie:
Das Landgericht Kassel ließ die Angelegenheit mittels eines fachorthopädischen Sachverständigengutachtens hinterfragen. Dieser erstellte ein umfangreiches Gutachten, erwähnt allerdings auch, dass er die Wahrscheinlichkeit eines Vorschadens hoch einschätzt. Dennoch schlug das Gericht den Parteien im Termin der mündlichen Verhandlung einen Vergleich vor, welchem diese näher traten: Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Schmerzensgeldbetrag, über dessen Höhe Stillschweigen vereinbart wurde.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung einer frühzeitigen und zielgerichteten Diagnostik bei anhaltenden Beschwerden nach Verletzungen, um Folgeschäden zu vermeiden. Zudem zeigt er, wie wichtig es ist, Beschwerden ernst zu nehmen und bei ausbleibender Besserung rechtzeitig weitere Untersuchungen einzuleiten, erklärt Fachanwalt Dr. DC Ciper, LLM.
vom 19.01.26
vom 11.01.26
vom 29.12.25