Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Falsche Rippenresektion und verspätete Aufklärung, LG Hamburg, Az. 323 O 117/21
Sachverhalt:
Die Klägerin litt seit Jahren an Beschwerden infolge eines Thoracic-outlet-Syndroms und wurde deshalb in der Einrichtung der Beklagten operiert. Geplant war die Entfernung der ersten rechten Rippe. Tatsächlich wurde am 30.09.2020 jedoch irrtümlich die zweite Rippe entfernt. Erst am Folgetag wurde die Klägerin über diesen schweren Behandlungsfehler informiert.
Es folgte eine zweite Operation am 01.10.2020 zur Entfernung der richtigen Rippe, bei der es zusätzlich zu einer Pleuraverletzung mit Thoraxdrainage kam. In der Folge litt die Klägerin unter starken Schmerzen und musste hochdosierte Schmerzmittel einnehmen.
Chronologie:
Das Landgericht Hamburg ließ die Angelegenheit durch ein fachmedizinisches Sachverständigengutachten hinterfragen. Dieser bestätigte das Vorliegen von einem "Fehler". Im Termin der mündlichen Verhandlung wurde der Sachverständige noch einmal persönlich angehört und auch die Parteien bekamen Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Landgericht schlug den Parteien den Abschluss eines Vergleichs vor: Die Beklagte zahlt an die Klägerin einen Schmerzensgeldbetrag, über dessen Höhe Stillschweigen vereinbart wurde.
Anmerkung von Ciper & Coll.:
Besonders gravierend war in diesem Fall auch, dass der Klägerin direkt nach der Operation mitgeteilt wurde, der Eingriff sei gut verlaufen, obwohl das Behandlungsteam zu diesem Zeitpunkt bereits wusste – oder hätte wissen müssen –, dass versehentlich die falsche Rippe entfernt worden war. Die Klägerin wurde also zunächst aktiv in dem Glauben gelassen, dass alles ordnungsgemäß verlaufen sei.
Diese verzögerte und unvollständige Information stellt nicht nur einen schwerwiegenden Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht dar, sondern untergräbt auch das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Behandler. Zudem wurde der Klägerin so die Möglichkeit genommen, informiert über die weitere Behandlung zu entscheiden, stellt Fachanwalt Dr. DC Ciper, LLM, fest.
vom 10.11.25
vom 03.11.25
vom 03.11.25