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Landgericht Koblenz vom 09.04.25

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Fehlerhafte Diagnose und verspätete Behandlung eines Mammakarzinoms

Sachverhalt:

Die Klägerin stellte sich im Juni 2019 wegen eines tastbaren Knotens in der linken Brust in der gynäkologischen Praxis der Beklagten vor. Trotz des Verdachts auf ein Mammakarzinom unterblieb eine weiterführende Abklärung durch eine Stanzbiopsie. Auch die Mammografie im Juli 2019 und die Sonographie im November 2019 im Institut für Radiologie Mayen wurden fehlerhaft durchgeführt und ausgewertet – der Krebsbefund blieb unerkannt.

Erst im Juni 2020 erfolgte die Diagnose eines fortgeschrittenen hormonpositiven Mammakarzinoms mit Lymphknotenbefall. Die Klägerin musste sich zwei Operationen, einer hochdosierten Chemotherapie und 28 Bestrahlungen unterziehen. Sie leidet unter dauerhaften körperlichen Einschränkungen, Nervenschäden sowie erheblicher psychischer Belastung.

 

Chronologie: 

Das Landgericht Koblenz ließ die Angelegenheit mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen. Der Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass in dem Nichterkennen einer tumorverdächtigen Veränderung ein Behandlungsfehler zu sehen ist. Das Gericht setzte sich mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinander und stellte sodann fest, dass zusätzlich ein radiologisches Gutachten notwendig ist. Vor dem Hintergrund der bereits langen Verfahrenslaufzeit riet das Gericht den Parteien sodann zum Abschluss des folgenden Vergleichs: Die Beklagte zahlt an die Klägerin einen Schmerzensgeldbetrag i.H.v. 50.000,00 €. Die Parteien haben nun zwei Wochen Zeit, um dem Vergleich näher zu treten.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.: 

Gerade vor dem Hintergrund der langen Verfahrensdauer und der unsicheren Beweislage kann es für Patientinnen und Patienten sinnvoll sein, einem Vergleich näherzutreten, anstatt auf ein langjähriges Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang zu setzen. Ein Vergleich bietet die Möglichkeit, schneller zu einem finanziellen Ausgleich zu gelangen und das belastende Verfahren frühzeitig zu beenden – ohne weitere emotionale und gesundheitliche Belastungen durch einen langwierigen Prozess bis zum Urteil in Kauf nehmen zu müssen, hebt Fachanwalt Dr. DC Ciper, LLM, hervor.

HUK Coburg Rechtsschutzversicherung im Allergankomplex abermals auf Abwegen, LG Coburg, Az. 14 O 419/24

Abermalige peinliche Prozessklatsche für LVM Rechtsschutzversicherung, LG Münster, Az. 115 O 155/24

ÖRAG Rechtsschutzversicherung muss in Allergankomplex 21.600,00 Euro zahlen, Landgericht Düsseldorf, Az. 9a O 176/24

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