Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: intraoperative Gesäßverbrennung, LG Düsseldorf
Sachverhalt:
Der Kläger befand sich am 29.06.2023 aufgrund einer Kniegelenksoperation im Krankenhaus des Beklagten. Während der Operation erlitt er schwerste Verbrennungen (III. Grades) im Bereich der Gesäßmuskeln. Die Verbrennungen beruhen auf einem grob fahrlässigen Verhalten des behandelnden Arztes, indem dieser entweder eine fehlerhafte Wahl der Unterlagefläche des Operationstisches traf oder auf dem Unterlassen einer vollständigen Trocknung des zuvor desinfizierten Hautareals. Die anhaltenden Schmerzen führten zu einer starken Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Dies führt dazu, dass die postoperative Physiotherapie nicht wirksam war und der Heilungsprozess der Knieoperation erheblich verzögert wurde.
Chronologie:
Nachdem die Klage bei dem Landgericht Düsseldorf anhängig gemacht worden war, haben sich die Versicherung der Beklagten und der Kläger auf die Zahlung einer pauschalen Abfindungssumme von 20.0000,00 Euro geeinigt.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im vorliegenden Fall zeigt sich, dass Behandlungsfehler nicht nur unmittelbare Schäden an der behandelten Körperstelle zur Folge haben, sondern auch an anderen, nicht direkt betroffenen Bereichen auftreten können. Die schwerwiegenden Verbrennungen, die dem Kläger während der Kniegelenksoperation zugefügt wurden, stellen einen klaren Verstoß gegen die vom behandelnden Arzt geschuldete Sorgfaltspflicht dar. Die Haftung des Arztes erstreckt sich daher nicht nur auf die direkte Behandlung der Knieoperation, sondern auch auf alle mittelbaren und langfristigen Auswirkungen eines fehlerhaften Handelns.
vom 19.01.26
vom 11.01.26
vom 29.12.25