Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Intraoperative Verletzung der Bizepssehne
Sachverhalt:
Chronologie:
Das Landgericht Kiel ließ die Angelegenheit mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen. Dieser bestätigte im Wesentlichen, dass der Beklagte den Muskel- und Sehnenapparat behandlungsfehlerhaft verletzt und die Verletzungen intraoperativ übersehen hat. Zudem wurde postoperativ unzureichend auf die Beschwerden der Klägerin reagiert und keine angemessene Diagnostik durchgeführt. Das Gericht unterbreitete den Parteien sodann einen Vergleichsvorschlag: Der Beklagte zahlt an die Klägerin einen Schmerzensgeldbetrag zzgl. ihrer Rechtsanwaltskosten. Über die konkrete Höhe wurde Stillschweigen vereinbart.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch dieser Fall zeigt die Rolle des medizinischen Sachverständigengutachtens im Arzthaftungsrecht. Dieses ist entscheidend, um den Zusammenhang zwischen einer Behandlung und einem Gesundheitsschaden zu klären. Es hilft dem Gericht, die komplexen medizinischen Fragen zu verstehen, wie etwa die Einhaltung des Facharztstandards oder das Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Da die Beweislast in der Regel beim Patienten liegt, kann das Gericht jedoch bei schwerwiegenden Fehlern (z. B. groben Behandlungsfehlern) eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten anordnen, so Dr. DC Ciper, LLM.