Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Langjährige Fehlbehandlung trotz klarer Infektlage, LG Tübingen, Az. A 8 O 164/22
Sachverhalt:
Der Kläger befand sich seit 2015 wegen wiederkehrender urologischer Infekte und starker Beschwerden in langjähriger Behandlung an einer Universitätsklinik. Trotz zahlreicher Hinweise auf eine chronische bakterielle Infektion unterblieben grundlegende diagnostische und therapeutische Maßnahmen – insbesondere eine gezielte antibiotische Infusionstherapie oder eine adäquate Abklärung durch MRT. Stattdessen wurden wiederholt belastende Eingriffe durchgeführt, die zu einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustands führten. Nach Jahren fehlerhafter Behandlungen traten schwerwiegende Spätfolgen wie Nervenschäden, eine Hodenresektion, dauerhafte Schmerzen, eine Tumorerkrankung sowie eine völlige Beeinträchtigung der Lebensqualität ein. Hinweise auf multiresistente Keime wurden ignoriert, ebenso wie Behandlungsoptionen in spezialisierten Kliniken oder Studien. Eine interne Aufarbeitung lehnte die Klinik ab. Bis heute leidet der Kläger unter den schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen.
Chronologie:
Das Landgericht ließ die Angelegenheit mittels eines fachurologischen Sachverständigengutachtens hinterfragen. Der Sachverständige äußerte sich hinsichtlich möglicher urologischer Behandlungsfehler eher zurückhaltend. Zwar könnten ergänzend weitere Gutachten – etwa aus dem Bereich der Psychosomatik – zur weiteren Aufklärung beitragen, doch schlug das Gericht den Parteien bereits jetzt einen Vergleich vor: Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Schmerzensgeldbetrag, über dessen Höhe Stillschweigen vereinbart wurde. Dem Kläger wurde nun Gelegenheit gegeben, sich in Ruhe mit dem Vorschlag auseinanderzusetzen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im vorliegenden Fall zeigt sich exemplarisch, wie wichtig eine lückenlose Dokumentation und das frühzeitige Sichern medizinischer Unterlagen sind – denn nur so konnten die zahlreichen Behandlungsversäumnisse über mehrere Jahre hinweg nachvollzogen und rechtlich aufgearbeitet werden. Gerade bei langen Krankengeschichten mit wiederholten Beschwerden und unklarer Diagnostik ist es ratsam, frühzeitig ärztliche Befunde, Arztbriefe, Laborwerte und Operationsberichte systematisch zu sammeln und aufzubewahren. Diese Unterlagen sind häufig entscheidend, um später mögliche ärztliche Fehler nachweisen zu können. Auch ein ärztliches Gedächtnisprotokoll und eine sorgfältige Auflistung der Beschwerden, Medikamente und Klinikaufenthalte können dabei hilfreich sein, rät Fachanwalt Dr. DC Ciper, LLM.
vom 20.11.25
vom 10.11.25
vom 03.11.25