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Landgericht Mannheim

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Nervenverletzung nach fehlerhafter Venenpunktion, LG Mannheim, Az. 6 O 337/21

Sachverhalt:

Die Klägerin befand sich am 14.04.2021 bei der Beklagten zur regelmäßigen Infusionsbehandlung eines Morbus Fabry in Behandlung. An diesem Tag wurde insgesamt sechsmal versucht, einen venösen Zugang zu legen, wobei an beiden Armen jeweils dreimal dieselbe Punktionsstelle verwendet wurde. Dabei kam es zu einer Verletzung des Nervus cutaneus antebrachii medialis, sodass eine Infusion nicht mehr verabreicht werden konnte und ein weiterer Termin erforderlich wurde. Infolge der fehlerhaften Punktionen entwickelte die Klägerin anhaltende neurologische Beschwerden mit Taubheitsgefühlen, Schmerzen, Kraftverlust und Bewegungseinschränkungen des Arms. Sie befindet sich bis heute in ergotherapeutischer Behandlung und ist im Alltag erheblich eingeschränkt. Aufgrund der Schmerzen stellte sie sich am 17.04.2021 im Krankenhaus vor, wo der Verdacht auf eine traumatische Nervenverletzung bestätigt wurde. Der Klägerin entstanden erhebliche materielle und immaterielle Schäden.

Chronologie:

Im gerichtlichen Verfahren wurde geltend gemacht, dass die sechsmalige Punktion an einem Behandlungstag sowie das wiederholte Punktieren derselben Stelle nicht dem medizinischen Standard entsprachen. Zudem wäre aufgrund der regelmäßig notwendigen Infusionen eine Portanlage medizinisch indiziert gewesen. Darüber hinaus lag eine Aufklärungspflichtverletzung vor, da weder über das Risiko einer Nervenverletzung noch über alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Das Gericht regte eine gütliche Einigung im fünfstelligen Bereich an. In der Folge schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich, über dessen genaue Höhe Stillschweigen vereinbart wurde.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Bei Patienten mit chronischen Erkrankungen und regelmäßig erforderlichen Infusionstherapien ist frühzeitig zu prüfen, ob eine Portanlage medizinisch angezeigt ist. Sie stellt häufig den sichereren und schonenderen Behandlungsweg dar und kann wiederholte Punktionen mit den damit verbundenen Risiken vermeiden. Wird eine naheliegende Portanlage nicht in Erwägung gezogen, kann dies einen Verstoß gegen den medizinischen Standard darstellen, so Fachanwalt Dr. D.C. Ciper, LL.M.

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