Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Operationstechnischer Fehler mit Nervenschädigung
Sachverhalt:
Die Klägerin stellte sich nach einem Sturz auf ihr linkes Handgelenk in der Einrichtung der Beklagten vor. Aufgrund des Vorliegens einer Radiusextensionsfraktur wurde unmittelbar die Indikation zur operativen Versorgung gestellt. Im Rahmen des Eingriffs wurde eine Platte implantiert. Etwa anderthalb Jahre später erfolgte eine operative Entfernung der Platte. Dabei kam es zu einer behandlungsfehlerhaften Schädigung des Nervus medianus, was sich bei der Klägerin in einem persistierenden Taubheitsgefühl äußerte.
Verfahren:
Das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Das Landgericht Düsseldorf ordnete zunächst die Einholung eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens an. Der Sachverständige gelangte zu der Einschätzung, dass entsprechend der dokumentierten Befunde im Rahmen der Operation tatsächlich eine Verletzung des Ramus palmaris des Nervus medianus eingetreten ist. Diese sei als operationstechnischer Fehler zu bewerten, da keine Maßnahmen dokumentiert wurden, die dem Schutz der im Operationsgebiet besonders gefährdeten Strukturen dienten. Ferner stellte der Sachverständige fest, dass dem Eingriff keine wirksame Einwilligung der Klägerin zugrunde lag. Das Gericht hat einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, jedoch bereits angedeutet, dass angesichts der klaren Feststellungen des Sachverständigen eine Entscheidung zugunsten der Klägerin sehr wahrscheinlich ist.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Besonders hervorzuheben ist die außerordentliche Klarheit der gutachterlichen Einschätzung. Der Sachverständige bestätigte ohne Einschränkungen sowohl das Vorliegen eines operationstechnischen Fehlers als auch das Fehlen einer wirksamen Einwilligung. Anders als in vielen Arzthaftungsverfahren, in denen Gutachter häufig vorsichtige oder relativierende Formulierungen wählen, fiel die Bewertung hier eindeutig und belastbar zugunsten der Klägerin aus. Eine solch klare Einschätzung wünschen wir uns in allen Fällen, konstatiert Fachanwalt Dr. DC Ciper, LLM.