Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Schmerzensgeld nach Skiunfall
Sachverhalt:
Chronologie:
Das Landgericht Dresden ließ die Angelegenheit mittels eines chirurgisch-orthopädischen Sachverständigengutachtens hinterfragen. Dieser bestätigte die Vorwürfe des Klägers teilweise. Allerdings verstarb der Kläger im Laufe des Prozesses tragischerweise. Das Verfahren wurde zunächst ausgesetzt, dann jedoch nach Vorlage des Erbscheins durch die Tochter des Erblassers weitergeführt. Beim Termin der mündlichen Verhandlungen konnten sich die Parteien auf einen Schmerzensgeldbetrag einigen, über dessen Höhe Stillschweigen vereinbart wurde. Die Parteien traten diesem Vergleich sodann näher.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Leider kann es sich zutragen, dass ein Kläger während des laufenden Verfahrens stirbt. In einem solchen Fall treten seine Erben gemäß § 1922 BGB die Rechtsnachfolge an und das Verfahren kann fortgeführt werden. Die Entscheidung, ob ein laufender Gerichtsprozess fortgeführt werden soll oder nicht, ist individuell zu entscheiden, so Dr. DC Ciper, LLM.