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Landgericht Bremen vom 05.08.24

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Schmerzensgeld nach unterlassener Diagnose einer Gaumenspalte bei Neugeborenem

Sachverhalt:

Vorliegend machten die Eltern als gesetzliche Vertreter die gerichtlichen Ansprüche ihrer minderjährigen Tochter - der Klägerin - geltend. Diese wurde zunächst komplikationslos entbunden. Unmittelbar nach der Geburt litt sie jedoch unter einem stetigen Röcheln, das ihr die Nahrungsaufnahme unmöglich machte. Der Mutter fiel außerdem auf, dass sich das Kinn der Klägerin weit hinten befand. Als sie die Mediziner in der Einrichtung der Beklagten auf diese Umstände aufmerksam machte, antworteten diese, dass bei der Tochter lediglich eine Erkältung vorliege und auch das Kinn keinerlei Grund zur Besorgnis darstelle. Rund zwei Monate später hielten die Beschwerden immer noch an und der Kinderarzt stellte eine massive Unterversorgung fest, die aus der erschwerten Nahrungsaufnahme resultierte. Sodann wurde ihr endlich die Diagnose einer Gaumenspalte gestellt, die operativ behandelt wurde. Die Klägerin nahm daraufhin innerhalb von nur sechs Tagen 500 Gramm zu. Der Beklagten wird vorgeworfen, diese Gaumenspalte fehlerhaft nicht korrekt diagnostiziert zu haben.

 

Chronologie:

Nach der Klageerhebung regte das Gericht die Einholung eines pädiatrischen Sachverständigengutachtens an. Unmittelbar danach zeigte sich die Gegenseite jedoch bereits einigungsbereit, sodass der Sachverständige gar nicht erst tätig wurde. Nach umfangreichen Vergleichsverhandlungen konnte schließlich ein Vergleich zustande kommen: Die Beklagte zahlt an die Klägerin einen Schmerzensgeldbetrag zzgl. Rechtsanwaltskosten. Über die konkrete Höhe wurde Stillschweigen vereinbart. Die Parteien traten diesem Vergleich sodann näher.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Bereits vor Klageerhebung wurde versucht, mit der Gegenseite eine außergerichtliche Einigung zu treffen, dies war vorliegend erfolglos. Allerdings kann auch während des laufenden gerichtlichen Prozesses noch ein Vergleich mit der Gegenseite geschlossen werden. Dies hat den Vorteil, dass langwierige gerichtliche Verfahren, die für die Beteiligten oft kräftezerrend sind, frühzeitig beendet werden können, so Dr. DC Ciper, LLM.

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Weitere Prozessklatsche der ARAG SE im Allergankomplex vor dem LG Düsseldorf, Az. 9a O 140/23

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