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Landgericht Berlin II

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Schwere Verbrennungen nach Laserbehandlung, LG Berlin II, Az. 36 O 95/23

Sachverhalt: 

Die Klägerin ließ im März 2021 eine dauerhafte Haarentfernung per Laser durchführen. Am 10.10.2022 kam es während einer Sitzung, die nicht von der behandelnden Ärztin selbst, sondern von einer angestellten Mitarbeiterin durchgeführt wurde, zu erheblichen Schmerzen im Intimbereich. Trotz deutlicher Beschwerden wurde die Klägerin beruhigt und auf angeblich „normale“ Behandlungsreaktionen verwiesen.
Aufgrund anhaltender Schmerzen suchte die Klägerin noch am selben Tag eine Dermatologin auf. Dort wurden multiple Verbrennungen zweiten Grades diagnostiziert. Zudem wurde der Klägerin mitgeteilt, dass die zur Anwendung gebrachte Lasertechnik für ihren Hauttyp ungeeignet war und die Behandlung daher fahrlässig und nicht fachgerecht durchgeführt wurde.

Chronologie:

Das Landgericht Berlin II ließ die Angelegenheit durch ein fachdermatologisches Sachverständigengutachten überprüfen. Der Gutachter führte aus, dass eine fehlerhafte Behandlung naheliegend erscheine und rügte insbesondere, dass vor der großflächigen Behandlung keine Probelaserung durchgeführt wurde. Das Gericht schlug den Parteien sodann den Abschluss eines Vergleichs vor: Die Beklagte zahlt an die Klägerin ein Schmerzensgeld, über dessen Höhe Stillschweigen vereinbart wurde. Zudem werden die Rechtsanwaltskosten der Klägerin von der Gegenseite übernommen. Die Klägerin hat diesem Vergleich bereits zugestimmt.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Der Eingriff betraf den äußerst sensiblen Intimbereich der Klägerin, was die erlittenen Schmerzen und die psychische Belastung besonders gravierend machte. Der gerichtlich bestellte Sachverständige bestätigte das Vorliegen von Verbrennungen zweiten Grades (Grad 2a) und beanstandete die fehlende Probelaserung vor einer flächigen Behandlung. Der Fall verdeutlicht zudem die gesteigerte Sorgfaltspflicht bei delegierten ästhetisch-medizinischen Eingriffen, hebt Fachanwalt Dr. DC Ciper, LLM, hervor.

 

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