Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Tod nach Herzkatheterbehandlung, LG Berlin II, Az. 36 O 213/21
Chronologie
Der Patient wurde im September 2017 aufgrund starker Brustschmerzen notfallmäßig in ein Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde ein Herzinfarkt diagnostiziert und eine Herzkatheterbehandlung mit Implantation von drei Stents durchgeführt.
Während der stationären Behandlung kam es bei der Anlage eines Harnkatheters zu einer Verletzung der Harnröhre. In der Folge traten erhebliche Schmerzen, Blutungen und wiederkehrende urologische Notfälle auf.
Im Januar 2018 erfolgte eine weitere Herzkatheteruntersuchung. Während des Eingriffs kam es zu schwerwiegenden Komplikationen, an deren Folgen der Patient noch am selben Tag verstarb.
Verfahren
Die Parteien schlossen vor dem Landgericht Berlin einen Widerrufsvergleich. Nach Wirksamwerden des Vergleichs konnte das Verfahren einvernehmlich beendet werden.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Der Fall zeigt, dass bei komplexen Behandlungsverläufen mit mehreren Eingriffen und unterschiedlichen Komplikationen eine sorgfältige medizinische und rechtliche Aufarbeitung erforderlich ist.
Die vergleichsweise Beendigung des Verfahrens unterstreicht, dass auch bei schwerwiegenden Behandlungsfolgen eine sachgerechte Einigung erzielt werden kann, stellen die sachbearbeitenden Rechtsanwälte der Kanzlei Ciper & Coll. heraus.
vom 06.08.26
vom 29.07.26
vom 22.07.26