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Landgericht Düsseldorf vom 26.08.24

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Unzureichende Desinfektion und mangelhafte Behandlung nach Implantatwechsel

Sachverhalt:

Die Klägerin ließ in der Einrichtung der Beklagten einen Implantatwechsel und die Entfernung eines Lymphknotens vornehmen. Sechs Wochen nach dem Eingriff kam es zu schweren Komplikationen, bei denen sich die Brust mit Flüssigkeit füllte, begleitet von Fieber und intensiven Schmerzen. Trotz mehrerer Kontrollbesuche und punktueller Entlastung der Flüssigkeit, bei der erhebliche Mengen entfernt wurden, verschlechterte sich der Zustand der Klägerin weiter. Es kam zu einer Lockerung und Drehung der Implantate, was zu weiteren gesundheitlichen und ästhetischen Schäden führte. Die nachfolgende Korrekturoperation verschlimmerte den Zustand, führte zu Faltenbildung und ungleichmäßigen Brüsten. Dasselbe Implantat wurde dabei ohne ausreichende Desinfektion erneut eingesetzt. Beide Operationen wurden unter Einsatz von Drainagen durchgeführt, was das Risiko einer Kapselfibrose und Infektionen erhöhte. Das Gesamtergebnis der Behandlungen war katastrophal, mit erheblichen Schmerzen, ästhetischen Verunstaltungen und anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Klägerin sah sich mit der Aussicht auf weitere notwendige Operationen konfrontiert.

Chronologie:

Das Landgericht Düsseldorf ließ die Angelegenheit durch mehrere fachmedizinische Sachverständigengutachten überprüfen, welche die Existenz eines groben Behandlungsfehlers bei der Wiedereinlage des alten Implantats bestätigten. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Beschwerden und Beeinträchtigungen der Klägerin auf das Unterlassen erforderlicher Untersuchungen und das abwartende Vorgehen zurückzuführen sind, wodurch die Klägerin länger unter den Folgen leiden musste. Nach der mündlichen Anhörung aller Parteien sowie des Sachverständigen schlug das Gericht einen Vergleich vor. Sollte die Beklagte diesen Vergleich nicht innerhalb von drei Wochen widerrufen, wird der Vergleich als abgeschlossen betrachtet.

Anmerkungen von Ciper und Coll.:

Die mangelnde Desinfektion, das Wiederverwenden des Implantats und das fehlerhafte Vorgehen während der Nachsorge führten zu schwerwiegenden gesundheitlichen und ästhetischen Problemen für die Klägerin. Das Gericht erkannte die Mängel in der medizinischen Durchführung und den unzureichenden Schutz vor Komplikationen. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit sorgfältiger medizinischer Praxis und die Bedeutung einer umfassenden und ordnungsgemäßen Behandlung, erklärt Dr. DC Ciper, LLM.

 

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