Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Mechanisches Problem bei Knie-Orthese, OLG Stuttgart, Az. 1 U 139/23
Sachverhalt:
Wegen fortgeschrittener Gonarthrose infolge zweier Arbeitsunfälle mit Stürzen in den Jahren 2006 und 2008 entschied sich der Kläger zum operativen Einsetzen einer Schlittenprothese am linken Knie. Diese Operation wurde am 08.11.2018 in der Einrichtung der Beklagten vorgenommen. Unmittelbar postoperativ litt er unter extremen Schmerzen und einem erheblichen Beugedefizit. Trotz Reha besserte sich der Zustand nicht. Zwei Revisionsoperationen, ebenfalls im Hause der Beklagten, blieben erfolglos. Später wurden eine Arthrofibrose, ein CRPS sowie ein mechanisches Problem der Prothese festgestellt. Das Knie lässt sich auch unter Narkose nicht über 45 Grad beugen und rastet schmerzhaft ein. Der Kläger ist seither stark in seiner Mobilität eingeschränkt, im Alltag auf Hilfe angewiesen und dauerhaft berufsunfähig.
Dem Beklagten wird vorgeworfen, die Schlittenprothese fehlerhaft implantiert und den Kläger unzureichend über die Risiken – insbesondere einer Arthrofibrose – aufgeklärt zu haben.
Chronologie:
Es handelte sich um ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht, nachdem die Klage in der ersten Instanz ohne Erfolg geblieben war. Das Oberlandesgericht Stuttgart ließ die Angelegenheit mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen. Der Sachverständige äußerte sich zwar zurückhaltend hinsichtlich eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers, hob jedoch die besondere Schwierigkeit und Komplexität der medizinischen Behandlung in diesem Fall hervor. Das Gericht schlug den Parteien sodann den folgenden Vergleich vor: Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Schmerzensgeldbetrag, über dessen Höhe Stillschweigen vereinbart wurde.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bemerkenswert war, dass das Sachverständigengutachten keine klaren Behandlungs- oder Aufklärungsfehler bestätigte, aber auch keine abschließende Aussage zur Schwere der Folgen treffen konnte. Ein Vergleichsvorschlag zeigt, dass trotz der komplexen Situation eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Für Betroffene ist wichtig zu wissen, dass solche Fälle häufig schwierige Beweisfragen aufwerfen und eine sorgfältige Prüfung aller Umstände entscheidend für den Erfolg ist, hebt Fachanwalt Dr. DC Ciper, LLM, hervor.
vom 10.11.25
vom 03.11.25
vom 03.11.25