Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Verzögerte Diagnose eines Darmverschlusses
Sachverhalt:
Die Klägerin begab sich Anfang 2019 wegen starker Bauchkrämpfe und Übelkeit in die Notaufnahme der Beklagten. Zunächst wurde aufgrund ihrer Symptome ein Darmverschluss (Ileus) vermutet. Diese Vermutung wurde später jedoch zugunsten einer Colitis-Diagnose verworfen und die Klägerin wurde entsprechend behandelt. Ihre Beschwerden blieben allerdings bestehen. Trotz wiederholter Krankenhausaufenthalte und Untersuchungen wurde der tatsächliche mechanische Ileus erst mehrere Monate später festgestellt. Nach einer Notoperation, bei der Verwachsungen als Ursache identifiziert wurden, konnte die medizinische Ursache der Beschwerden schließlich behoben werden. Dennoch leidet die Klägerin weiterhin unter Schmerzen, ist arbeitsunfähig und hat erheblich an Gewicht verloren. Der Beklagten werden Verzögerungen und Behandlungsfehler vorgeworfen.
Chronologie:
Das Landgericht Aachen ließ die Angelegenheit mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass auf den im Januar gefertigten CT-Bildern bereits eine Engstellung im distalen Ileum erkennbar war. Diese Engstellung bestätigte zwar nicht das Vorliegen eines mechanischen Ileus zu diesem Zeitpunkt, hätte jedoch – bei korrekter Auswertung – erste Hinweise auf die Entstehung eines mechanischen Ileus liefern können. Weitere Befunderhebungen wären daraufhin erforderlich gewesen.
Das Gericht schlug den Parteien folgenden Vergleich vor: Die Beklagte zahlt an die Klägerin einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 10.000,00 € zuzüglich ihrer Rechtsanwaltskosten. Die Parteien näherten sich diesem Vergleich an.
Anmerkungen von Ciper & Coll.: