Zum Hauptinhalt
Landgericht Aachen vom 25.11.24

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Verzögerte Diagnose eines Darmverschlusses

Sachverhalt:

Die Klägerin begab sich Anfang 2019 wegen starker Bauchkrämpfe und Übelkeit in die Notaufnahme der Beklagten. Zunächst wurde aufgrund ihrer Symptome ein Darmverschluss (Ileus) vermutet. Diese Vermutung wurde später jedoch zugunsten einer Colitis-Diagnose verworfen und die Klägerin wurde entsprechend behandelt. Ihre Beschwerden blieben allerdings bestehen. Trotz wiederholter Krankenhausaufenthalte und Untersuchungen wurde der tatsächliche mechanische Ileus erst mehrere Monate später festgestellt. Nach einer Notoperation, bei der Verwachsungen als Ursache identifiziert wurden, konnte die medizinische Ursache der Beschwerden schließlich behoben werden. Dennoch leidet die Klägerin weiterhin unter Schmerzen, ist arbeitsunfähig und hat erheblich an Gewicht verloren. Der Beklagten werden Verzögerungen und Behandlungsfehler vorgeworfen.

 

Chronologie:

Das Landgericht Aachen ließ die Angelegenheit mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass auf den im Januar gefertigten CT-Bildern bereits eine Engstellung im distalen Ileum erkennbar war. Diese Engstellung bestätigte zwar nicht das Vorliegen eines mechanischen Ileus zu diesem Zeitpunkt, hätte jedoch – bei korrekter Auswertung – erste Hinweise auf die Entstehung eines mechanischen Ileus liefern können. Weitere Befunderhebungen wären daraufhin erforderlich gewesen.

Das Gericht schlug den Parteien folgenden Vergleich vor: Die Beklagte zahlt an die Klägerin einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 10.000,00 € zuzüglich ihrer Rechtsanwaltskosten. Die Parteien näherten sich diesem Vergleich an.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Das Sachverständigengutachten spielt eine zentrale Rolle in Arzthaftungsprozessen. Da medizinische Sachverhalte in der Regel äußerst komplex sind, dient das Gutachten dazu, den Ablauf der Behandlung nachzuvollziehen und festzustellen, ob tatsächlich Behandlungsfehler vorliegen. Es liefert außerdem die Grundlage für die Beurteilung, ob eine festgestellte Pflichtverletzung kausal für die Gesundheitsschäden war. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Mandanten Erfolgsaussichten in Arzthaftungsprozessen verbindlich vorherzusagen, sagt Dr. DC Ciper, LL.M.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 60.000,00 € Schmerzensgeld nach unnötigem Wechsel einer intakten Hüftprothese

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Läsion im Schulterbereich nach Mobilisation durch Beklagten

ARAG SE erleidet einmal mehr Prozessschlappe vor OLG Düsseldorf, Az. I - 4 U 127/24, 40.000,00 Euro

Weitere Prozesserfolge laden...

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Verzögerte Diagnose eines Darmverschlusses

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen