Medizinrecht – Behandlungsfehler: Erfolgreiches Berufungsverfahren nach physiotherapeutischer Behandlung, Thüringer Oberlandesgericht, Az. 7 U 465/25
Chronologie
Der Kläger befand sich zur Durchführung manueller Therapie in physiotherapeutischer Behandlung. Im Rahmen der Behandlung kam es zu einer nicht fachgerechten Manipulation im Bereich der Wirbelsäule. Die fehlerhafte Behandlung führte zu fortdauernden Beschwerden im Bereich der Halswirbelsäule sowie zu neurologischen Begleiterscheinungen, unter anderem Schwindel, Sensibilitätsstörungen und Einschränkungen der Feinmotorik.
Vorzuwerfen war insbesondere, dass die Behandlung nicht mit der gebotenen physiotherapeutischen Sorgfalt durchgeführt wurde. Der Patient befand sich in der Folge in weiterer ärztlicher Behandlung und machte Schmerzensgeld, materiellen Schadensersatz sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden geltend.
Verfahren
Das Landgericht Erfurt wies die Klage zunächst ab. Gegen diese Entscheidung legten Ciper & Coll. Berufung zum Thüringer Oberlandesgericht ein.
Im Berufungsverfahren wurde die erstinstanzliche Beweiswürdigung umfassend angegriffen. Im Mittelpunkt standen die unzureichende Sachaufklärung, die Verwertbarkeit der sachverständigen Feststellungen, die Dokumentationslage sowie die Frage, ob angesichts der medizinischen Befunde eine weitere unabhängige Begutachtung erforderlich gewesen wäre.
Ciper & Coll. rügten insbesondere, dass das Behandlungsgeschehen und die haftungsrechtlich relevanten Folgen nicht hinreichend aufgearbeitet worden waren. Gerade bei manuellen Behandlungen an der Wirbelsäule kommt der exakten Durchführung, der Dokumentation und der medizinischen Bewertung der Folgeschäden eine besondere Bedeutung zu.
Vor dem Thüringer Oberlandesgericht konnte die Angelegenheit erfolgreich durch eine gütliche Einigung beendet werden. In deren Rahmen verpflichtete sich die Beklagtenseite zur Zahlung von 12.500,00 € an den Kläger.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Der Fall verdeutlicht, dass eine klageabweisende Entscheidung erster Instanz in medizinrechtlichen Verfahren nicht zwingend das Ende der rechtlichen Durchsetzung bedeutet. Gerade bei komplexen Behandlungsgeschehen kommt der berufungsrechtlichen Kontrolle der Beweiswürdigung und der sachverständigen Aufarbeitung besondere Bedeutung zu.
Wird ein medizinischer Sachverhalt vorschnell als nicht aufklärbar behandelt oder bleiben wesentliche Einwendungen gegen die Begutachtung unberücksichtigt, kann die Berufungsinstanz entscheidende Korrekturmöglichkeiten eröffnen. Dies gilt insbesondere bei manuellen Behandlungen an der Wirbelsäule, bei denen Dokumentation, Sorgfaltsanforderungen und Kausalitätsfragen haftungsrechtlich besonders sorgfältig zu prüfen sind.
Dass nach vollständiger Klageabweisung vor dem Landgericht im Berufungsverfahren noch eine wirtschaftlich relevante Einigung erzielt werden konnte, unterstreicht die Bedeutung einer konsequenten prozessualen Aufarbeitung, stellen die Sachbearbeitenden der Kanzlei Ciper & Coll. heraus.
vom 11.06.26
vom 05.06.26
vom 05.06.26