Medizinrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Schulterarthroskopie, LG Kiel 8 O 42/21
Chronologie:
Die Klägerin litt unter einer Arthrose in der linken Schulter und stellte sich in der Klinik der Beklagten vor, wo ihr eine Arthroskopie angeraten wurde. Hierbei kam es zu einer Verletzung der Bizepssehne. Die Klägerin ist seither in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Verfahren:
Das Landgericht Kiel hat den Vorfall umfangreich mittels eines fachmedizinischen Sachverständigen hinterfragen lassen. Im Übrigen ist die Klägerin persönlich eingehend angehört worden. Im Ergebnis stellte das Gericht heraus, dass sie nicht über die Möglichkeit der Vornahme von Behandlungsalternativen aufgeklärt worden ist, wie etwa einer Physiotherapie in Kombination mit einer Kortisontherapie, sowie Infiltrationen. Bei ordnungsgemäßer Aufklärung hätte sie sich gegen den operativen Eingriff entschieden. Das Gericht hat den Parteien daraufhin eine gütliche Einigung angeraten, der diese nähergetreten sind. Dieser Vorschlag erfolgte unter Berücksichtigung der Beweiswürdigung der Kammer und insbesondere der persönlichen Anhörung der Klägerin. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien je hälftig zu tragen.
Anmerkungen von Ciper & Coll:
Ärzte sind dazu verpflichtet, Patienten vor einem Eingriff, oder nach einem Eingriff, wenn sich später Risiken herausstellen, hierüber eingehend aufzuklären und zu informieren. Die Aufklärungspflicht umfasst aber auch den Hinweis über alternative Behandlungsmethoden. Befindet sich der Patient in einem Entscheidungskonflikt und hätte sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung für eine Alternativbehandlung entschieden, liegt eine ärztliche Fehlleistung vor, die zu Ansprüchen des Patienten führt, so Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht
vom 02.10.26
vom 02.10.26
vom 16.09.26