Medizinrecht - Behandlungsfehler: Nervus cutaneus Schädigung durch Hüft-OP, 22.500,00 Euro, LG Dortmund, 4 O 54/21
Chronologie:
Bei der Klägerin lag eine Hüftdysplasie vor, die operativ behandelt werden sollte. Entgegen der Absprache und Einwilligung wurde beim Eingriff ein Periduralkatheter gelegt, durch den es bei der Patientin zu einer Läsion des Nervus cutaneus femoris posterior rechts mit neuropathischen Schmerzen kam. In der Folge entwickelten sich starke schmerzhafte Nervenreizungen, weitere Behandlungen wurden erforderlich. Der befasste Gutachter stellte zwar heraus, dass der betroffene Nerv ein sensibler Nerv ist, aber eine Paralyse nicht eingetreten sei.
Verfahren:
Das Landgericht Dortmund hat den Vorfall umfassend mittels eines fachorthopädisch-unfallchirurgischen Gutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter heraus, dass die Klägerin über die eingetretenen Risiken nicht entsprechend durch die Behandler aufgeklärt worden ist. Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleich über eine pauschale Entschädigungssumme von 22.500,- Euro angeraten. Diesem Vergleich sind sie nähergetreten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Arzthaftpflichtprozesse können sich zuweilen über Jahre hinweg in die Länge ziehen. In dieser Angelegenheit beanspruchte das erstinstanzliche Verfahren rund 5 Jahre, obwohl die Sach- und Rechtslage nicht sonderlichen Schwierigkeiten unterworfen war. Hätten sich die Parteien in diesem Fall nicht gütlich geeinigt, wäre mit einer weiteren Prozessdauer für das zweitinstanzliche Verfahren von nochmals rund zwei Jahren zu rechnen gewesen, meint Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
vom 02.10.26
vom 02.10.26
vom 16.09.26