Medizinrecht - Behandlungsfehler: Nicht diagnostierte Halswirbelfraktur, LG Krefeld, Az.: 3 O 120/26
Chronologie:
Der Kläger schlug bei einem Sturz im September 2025 mit dem Kopf schwer auf einer Heizung auf. In der Folge traten ausgeprägte Schmerzen im Nackenbereich und erhebliche Bewegungseinschränkungen ein. Die von den Beklagten vorgenommenen Untersuchungen ergaben allerdings zunächst keinen pathologischen Befund. Nachdem sich der Gesundheitszustand des Klägers in der Folgezeit erheblich verschlechterte, erfolgte im November 2025 eine erneute und weitergehende bildgebende Diagnostik, die eine Fraktur eines Halswirbels ergab. Erst nach dieser Diagnose leiteten die Mediziner eine gezielte medizinische Behandlung ein. Dem Kläger wurde eine Halskrause zur Stabilisierung angelegt und eine intensive Schmerztherapie begonnen. Bis Januar 2026 litt der Kläger weiter erheblich gesundheitlich unter den Folgen der unterlassenen Therapie, auch heute noch leidet er unter wiederkehrenden Schmerzen.
Verfahren:
Da außergerichtlich keine Einigung erzielt werden konnte, hat der Kläger gerichtliche Hilfe zum Landgericht Krefeld eingereicht. Nach Klagezustellung an die Beklagte erbat ihr Prozessvertreter zunächst eine Fristverlängerung und teilte sodann dem Gericht mit, dass die Beklagte bereit sei, nunmehr die Angelegenheit zu regulieren. Die Parteien einigten sich daraufhin gütlich auf eine pauschale Abfindungssumme. Der Gesamtschaden liegt im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In der anwaltlichen Praxis kommt es nur in sehr seltenen Fällen zu der hier eingetretenen Konstellation, dass die hinter den beklagten Ärzten stehende Haftpflichtversicherung außergerichtlich nicht zu einer Einigung bereit ist und erst nach Zustellung der Klageschrift regulieren will. In der vorliegenden Angelegenheit war dem Versicherer wohl auch klar, dass sowohl die Sach-, als auch die Rechtslage eindeutig ist. Zur Vermeidung weitergehender Prozesskosten machte es für den Versicherer wirtschaftlich Sinn, zur einer raschen Erledigung beizutragen. Im Falle der Weiterführung des Prozesses hätte das Landgericht Krefeld ein fachmedizinisches Sachverständigengutachten eingeholt und eine Beendigung des Verfahrens wäre frühestens in 2028 zu erwarten gewesen, so Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
vom 02.10.26
vom 02.10.26
vom 16.09.26