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LG Berlin II

Medizinrecht - Behandlungsfehler: Tod nach Herzkatheteruntersuchung, 20.000,00 Euro, LG Berlin II, 36 O 213/21

Chronologie:

Der Patient litt an plötzlich ansteigendem sehr hohen Blutdruck, sowie Brustschmerzen und bei ihm wurde durch die Beklagte eine Herzkatheteruntersuchung vorgenommen, an deren Folge er schließlich verstarb. Den Behandlern wird vorgeworfen, diese Untersuchung ohne Indikation vorgenommen zu haben, im übrigen sei diese grob fehlerhaft vorgenommen worden. Insbesondere stellte der gerichtlich befasste Sachverständige heraus, dass es sich bei dem Eingriff um einen hochelektiven, riskanten Eingriff handelte, der gar nicht notwendig war.

Verfahren:

Das Landgericht Berlin hat den Vorfall umfangreich mittels fachmedizinischer Expertise hinterfragen lassen und den Parteien nach gutachterlicher Konstatierung einer nicht lege artis vorgenommenen Herzkatheteruntersuchung angeraten, sich gütlich auf eine Entschädigungssumme von rund 20.000,00 Euro zu einigen. Die Beklagte hat noch drei Wochen Zeit, diesem Vergleichsvorschlag zu widersprechen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Gerichte schlagen in Arzthaftpflichtprozessen gerne Vergleiche vor, denen die Parteien nähertreten mögen. Ein Vergleich stellt immer ein gegenseitiges Entgegenkommen dar und ist in der Regel auch der pragmatischste Weg, um einen langandauernden Prozess, so wie hier, zum Ende zu bringen. Kommt ein Vergleich nicht zustande, wird entweder eine Beweisaufnahme weitergeführt, oder es kommt zu einem Urteil, gegen das die verlustig gehende Partei in Berufung gehen kann, erklärt Rechtsanwalt Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

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